Implenia unterliegt im Zürcher Stadionstreit
Im jahrelangen Rechtsstreit um zusätzliche Kosten beim Bau des Letzigrund-Stadions hat das Bezirksgericht Zürich zugunsten der Stadt Zürich entschieden. Die Stadt muss dem Bauunternehmen nur 340.000 CHF statt der geforderten 23 Millionen CHF zahlen. Der Streit dreht sich um 1.392 Änderungswünsche, welche die Stadt Zürich beim Bau des Letzigrund-Stadions äusserte. Insgesamt schlugen diese Bestellungsänderungen mit 23 Millionen CHF zu Buche.
Während die Stadt Zürich der Ansicht ist, dass diese 1392 Änderungen im Preis inbegriffen sein, will Implenia extra vergütet werden. Das Unternehmen argumentiert, dass die meisten Änderungen wegen fehlerhafter Projektierung seitens der Stadt entstanden seien. Schuld seien fehlerhafte oder gar fehlende Pläne. Die Stadt müsse die Mehrleistungen von Implenia deshalb zusätzlich vergüten.
Das Bezirksgericht Zürich gibt in seinem 220 Seiten langen Urteil vorwiegend der Stadt recht. Implenia trage selber das Risiko für fehlende oder fehlerhafte Ausschreibung- und Ausführungspläne, deshalb habe das Unternehmen auch keinen Anspruch auf Mehrvergütung, heisst es dort.
Nur in zwei von 1.392 Wünschen entschied das Gericht im Sinne von Implenia. Die Stadt muss dem Bauunternehmen deshalb 340.000 CHF zahlen. Die 1.390 anderen Änderungen im Wert von knapp 23 Millionen sollen aber zulasten des Bauunternehmens gehen. Implenia muss der Stadt zudem eine Prozessentschädigung zahlen und die Gerichtskosten übernehmen.
Wie das Zürcher Hochbaudepartement in einer Mitteilung schreibt, bleibe das Stadionprojekt mit diesem Urteil leicht unter Budget. Die Kosten für das 2007 eröffnete Leichtathletik-Stadion, das auch für Fussballballspiele genutzt wird, betrugen 110 Millionen CHF.
Implenia unterdessen teilt mit, man wolle das noch nicht rechtskräftige Urteil zunächst analysieren und dann mit Blick auf die zwei noch verbleibenden Instanzen weitere Schritte prüfen. In einer ersten Beurteilung zeige sich, dass das Gericht in seiner Begründung nicht auf die Argumente von Implenia eingeht. Implenia ist unverändert der Meinung, dass die Stadt für Bestellungsänderungen aufkommen muss, die sie selber nachträglich in Auftrag gegeben und deren Leistung sie auch erhalten hat.
Die Streitigkeiten zwischen Stadt Zürich und Implenia werden weitergehen: So hat die Stadt Zürich eine zusätzliche Klage wegen eines behaupteten Wassereintritts im Stadiondach eingereicht. Die Stadt verlangt die Nachbesserung oder alternativ eine Entschädigung im Umfang von zehn Millionen CHF. Implenia weist die Behauptungen sowie die damit verbundenen Forderungen zurück. (ah)