Aarau: Beteiligte einigen sich auf «Plan B» für Fussballstadion

Die Querelen um das Fussballstadion-Projekt in Aarau scheinen beigelegt. Die Projektbeteiligten wollen den «Plan B» nun zügig weiterverfolgen.

Der «Plan B» für das Stadionprojekt in Aarau soll realisiert werden (Visualisierung: night nurse images)

Der Stadtrat Aarau, die HRS Real Estate, der FC Aarau und Meinstadion.ch haben sich auf die Projektvariante «Plan B» geeinigt. Diese sieht eine Querfinanzierung mit vier Hochhäusern auf den Baufeldern im Torfeld Süd vor. Mit dem Bau des neuen Fussballstadions wird demnach erst begonnen, wenn für die geplanten Hochhäuser rechtskräftige Baubewilligungen vorliegen.

Man sei sich in Anbetracht der aktuellen Kostenberechnung einig, dass umsetzbare Optionen zur Zwischenfinanzierung fehlten, heisst es in einer gemeinsamen Medienmitteilung. Die Idee, den Stadion- und Hochhausbau zu entkoppeln, wurde damit verworfen.

Am Grobterminplan des Aarauer Stadtrats will man festhalten. Dieser sieht vor, dass das Stadion bis zur Saison 2022/2023 erstellt wird. Im Detail sind folgende Schritte vorgesehen:

Der Stadtrat behandelt am 3. April 2018 die öffentliche Auflage der Teilrevision Nutzungsplanung Stadion mit den Anpassungen, die nach dem Mitwirkungsverfahren erarbeitet wurden. Der Stadion-Ausschuss empfiehlt die öffentliche Auflage.

Die HRS verpflichtet sich, bis spätestens 17. Mai 2018 mit den Abbrucharbeiten zu beginnen, damit die Baubewilligung nicht verfällt.

Der Stadtrat gibt spätestens einen Monat, nachdem der Gestaltungsplanentwurf vorliegt (voraussichtlich Juni 2018), den angepassten Gestaltungsplan «Torfeld Süd» in die kantonale Vorprüfung und startet das Mitwirkungsverfahren.

Der definitive Kaufvertrag zwischen der Stadt Aarau und der HRS für das Stadion wird spätestens im August 2018 rechtgültig unterzeichnet.

Die HRS reicht das revidierte Baugesuch für das Stadion spätestens im September 2018 bei der Baubewilligungsbehörde ein.
Die Bereinigung des angepassten Gestaltungsplans Torfeld Süd nach der öffentlichen Auflage soll bis Ende Dezember 2018 abgeschlossen sein.

Die HRS reicht das komplette Baugesuch für die vier Hochhäuser spätestens im Frühjahr 2019 bei der Baubewilligungsbehörde ein.

Sollte die HRS, obwohl Stadion und Hochhäuser bis spätestens Ende 2021 rechtskräftig bewilligt sind, nicht innert drei Monaten mit dem Bau des Stadions beginnen, entschädigt die HRS die Stadt Aarau mit einem Pauschalbetrag von 2 Millionen CHF für angefallene Planungskosten. Die Entschädigung wird fällig, sobald die planungsrechtlichen Grundlagen eine Neubebauung ohne Stadion zulassen.

Die HRS wird den FC Aarau ausserdem in den nächsten fünf Jahren (ab Saison 2018/19) mit je 200.000 CHF unterstützen –  über das bestehende finanzielle Engagement als Premiumsponsor hinaus. Damit solle die wirtschaftlich schwierige Zeit des Clubs bis zur Eröffnung des neuen Stadions überbrückt werden. Voraussetzung für die Zahlungen ist die Zustimmung des Volks zur BNO im Dezember 2018.

 

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