Thun: Mehr gemeinnütziges Wohnen auf dem Freistatt-Areal

Die öffentliche Mitwirkung für das Areal Freistatt in Thun ist abgeschlossen. Die wichtigste Änderung: Der Gemeinderat hat beschlossen, den Anteil des genossenschaftlichen Wohnungsbaus von einem Viertel auf ein Drittel zu erhöhen.

Blick auf Thun (Yesuitis 2001, CC BY-SA 2.5, Wikimedia Commons)

Wie die Stadt Thun mitteilt, habe die öffentliche Mitwirkung gezeigt, dass die Zonenplanänderung zum Areal Freistatt breit akzeptiert werde.

Der Perimeter der Testplanung umfasst eine Fläche von rund 24.000 qm. 14 Gebäude mit 72 Wohnungen im Baurecht auf Stadtland gehören der gemeinnützigen Bau- und Wohngenossenschaft (GBWG) Freistatt. Die Liegenschaften müssen erneuert werden, wobei laut einer Machbarkeitsstudie die Renovation erheblich teurer wäre als ein Neubauprojekt. Mit in die Planung einbezogen wurden 30 Wohnungen in fünf Gebäuden auf zwei angrenzenden Parzellen der Stadt Thun sowie das kleinere Grundstück der Schweizerischen Post mit dem Postgebäude Länggasse. Auf dem Areal soll nun in verdichteter Bauweise neuer Wohnraum entstehen, unter anderem sind zudem beim Knoten Länggasse/Mattenstrasse quartierbezogene und publikumsorientierte Nutzungen geplant.

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Mitwirkung beschlossen, den Anteil der Fläche für den genossenschaftlichen Wohnungsbau von einem Viertel auf einen Drittel zu erhöhen. Nur so sei eine zeitgemässe Erneuerung der bestehenden 72 Wohnungen der GBWG Freistatt möglich, heisst es dazu. Darüber hinausgehende mögliche Anteile an gemeinnützigem Wohnungsbau seien möglich, werden jedoch in den ZPP-Bestimmungen nicht explizit festgelegt.

Die Zonenplanänderung wird nun dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Danach folgt das öffentliche Auflage- und Einspracheverfahren. Voraussichtlich im Frühjahr 2019 befindet der Thuner Stadtrat über die Zonenplanänderung. Sie untersteht dem fakultativen Referendum. Anschliessend soll ein Architekturwettbewerb durchgeführt werden, der Kritikpunkte der Anwohner – Gebäudehöhen, Parkplätze, Energievorschriften – aufgreifen soll. Mit einem Ergebnis wird nicht vor Frühjahr 2020 gerechnet. Im Anschluss sollen etappenweise die konkreten Bauprojekte ausgearbeitet werden. Ein Baubeginn ist damit frühestens 2022 möglich.

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