Zürich: Teilinkraftsetzung der BZO 2016 rückt näher

Das Zürcher Hochbaudepartement hat den geplanten Termin einer Teilinkraftsetzung auf den 1. November 2018 vorverlegt. Baugesuche, die von den Vorteilen der BZO 2016 profitieren wollen, können bereits jetzt eingereicht werden.

Im November soll die Teilinkraftsetzung der BZO 2016 erfolgen (Bild: Pixabay/Michael Gaida)

Schon seit längerem zeichne sich ab, dass Bauherrschaften mit den Baugesuchen zuwarten, um nach Inkraftsetzung der BZO 2016 von deren Vorteilen zu profitieren, teilt das Hochbaudepartement mit. Man habe deshalb alles daran gesetzt, dass eine Teilinkraftsetzung bereits am 1. November 2018 erfolgen könnte. «Die BZO 2016 schafft mehr Qualität für die wachsende Stadt», sagt Stadtrat André Odermatt.

Nach den Sommerferien will der Stadtrat die BZO 2016 in Kraft setzen. Dagegen könnte noch aus formalen Gründen rekurriert werden. Das Hochbaudepartement geht jedoch nicht davon aus, dass dies passieren wird.

Das Amt für Baubewilligungen (AfB) rechnet nun mit einer erhöhten Zahl an Baugesuchen, da die Bauherrschaften von der Möglichkeit profitieren wollen, die Qualitäten der BZO 2016 zu nutzen. Das Amt nehme deshalb ab sofort Baugesuche entgegen, die auf der BZO 2016 basieren und schreibe die Gesuche in den Amtsblättern aus. Die vorgeschriebenen Fristen für die Behandlung der Baugesuche würden jedoch erst nach erfolgter Inkraftsetzung zu laufen beginnen. Die Baubewilligungen könnten erst erteilt werden, wenn die BZO 2016 rechtskräftig ist, betont man bei der Stadt Zürich.

Dass die Teilinkraftsetzung der BZO 2016 näher rückt, liegt an einem aussergerichtlichen Vergleich zwischen der Stadt Zürich und dem Zürcher Heimatschutz, mit dem das gewichtigste Rekursverfahren beigelegt werden konnte. Die Stadt hat daraufhin beim Baurekursgericht einen Antrag auf Abschreibung des Rekursverfahrens gestellt.

Der Zürcher Heimatschutz hatte den Rekurs eingereicht, weil er festgestellt habe, dass das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) nicht genügend berücksichtigt worden sei. Stadt und Heimatschutz haben in einem Vergleich vereinbart, 16 ausgewählte ISOS-Einzelelemente dahingehend zu prüfen, ob sie ins Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung aufgenommen werden sollen. Bei der nächsten Inventarüberprüfung werden auch Objekte der ISOS-Baugruppen geprüft. Schliesslich sollen weiterhin bei nächsten BZO-Teilrevisionen die ISOS-Schutzziele in die Abwägungen miteinbezogen werden. Nach dieser Einigung hatte der Heimatschutz seinen Rekurs zurückgezogen.

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