Bundesrat: Einzonungsstopp für drei weitere Kantone
Der Bundesrat hat über die Kantone Glarus, Obwalden und Tessin einen Einzonungsstopp verhängt. Die Kantone haben das revidierte Raumplanungsgesetz noch nicht umgesetzt.
Am 30. April endete eine fünfjährige Frist, während der die Kantone ihre Richtpläne an das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) anpassen mussten. Kantone, die noch keinen vom Bundesrat genehmigten angepassten Richtplan haben, dürfen demnach nicht mehr einzonen – auch dann nicht, wenn sie die eingezonten Flächen gleichzeitig und flächengleich kompensieren würden.
Der Bundesrat hatte im April bereits einen Einzonungsstopp für die Kantone Genf, Luzern, Schwyz, Zug und Zürich beschlossen. Nun wurde er auch für das Tessin und die Kantone Glarus und Obwalden verhängt.
Der Einzonungsstopp gilt so lange, bis die betroffenen Kantone sowohl über einen genehmigten an das revidierte RPG angepassten Richtplan als auch über eine bundesrechtskonforme Gesetzesregelung zur Mehrwertabgabe verfügen.
Wie der Bundesrat mitteilt, haben die Kantone Glarus und Obwalden ihre Richtpläne dem Bund noch nicht zur Prüfung und Genehmigung eingereicht. Der Kanton Tessin hat zwar seinen angepassten Richtplan im Juli letzten Jahres eingereicht, allerdings sind im Kanton noch Beschwerden gegen den Richtplan hängig. Der Bundesrat kann den Richtplan erst dann genehmigen, wenn der Tessiner Grosse Rat über die Beschwerden entschieden hat.
Sechs Jahre nach Annahme des revidierten RPG erfüllen damit insgesamt acht Kantone die Anforderungen bezüglich Richtplan oder Gesetz nicht.
Mit der Genehmigung der Richtpläne ist die räumliche Steuerung der Siedlungsentwicklung allerdings noch nicht abgeschlossen. Die Gemeinden müssen nun ihre Nutzungspläne revidieren, falls nötig überdimensionierte Bauzonen reduzieren und die Siedlungsentwicklung nach innen umsetzen. (ah)