Thun: Helmle und SHS dürfen an der Bernstrasse bauen

Die Helmle AG und die SHS Immobilien AG dürfen an der Bernstrasse 7 in Thun ein sechsgeschossiges Wohn- und Geschäftshaus erstellen. Ein Anwohner ist vor dem Bundesgericht in Lausanne mit seiner Klage gegen das Vorhaben gescheitert.

Befasste sich mit dem Thuner Rechtsstreit: Das Bundesgericht in Lausanne (Roland Zumbühl/Picswiss. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons)
Befasste sich mit dem Thuner Rechtsstreit: Das Bundesgericht in Lausanne (Roland Zumbühl/Picswiss. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons)

Das Bundesgericht lehnt die Beschwerde des Anwohners ab und stützt damit die erteilte Baubewilligung. Der Rechtsstreit drehte sich vor allem um die Gebäudehöhe.

Mit dem Entscheid des Bundesgerichts steht dem Baubeginn nichts mehr im Wege. Wie das Thuner Tagblatt berichtet, ist er für den Sommer 2016 geplant. Die Helmle AG und die SHS Immobilien AG wollen für 13,5 Millionen CHF ein sechsgeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit Attikageschoss erstellen. Vorgesehen sind fünfzehn Eigentumswohnungen und eine 700 qm grosse Dienstleistungsfläche im Erdgeschoss. (ah)

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