KanAm investiert erneut am Genfersee
Der Leading Cities Invest, ein von der deutschen KamAm gemanagter offener Immobilienfonds, hat seine zweite Büro-Immobilie in der Romandie erworben.
Der Fonds Leading Cities Invest hat eine Liegenschaft im Business Park Terre Bonne Park in der am Westufer des Genfersees gelegenen Gemeinde Eysins erworben. Wie KanAm mitteilt, liegt die Büro-Immobilie gut sichtbar am Zugang des Business Parks, der nur zwei Kilometer vom Ufer des Genfersees entfernt ist, derzeit aus insgesamt zehn Gebäuden besteht und sukzessive ausgebaut wird.
Bei dem voll vermieteten Büro-Neubau La Porte d’Eysins mit rund 6.500 qm handle es sich um einen dreigeschossigen, nach Minergie zertifizierten Flachbau mit einer grossen Photovoltaik-Anlage auf dem Dach, welche mit 25-jähriger Laufzeit der Swiss Solar AG gehört. Die Solaranlage speise günstigen und grünen Strom in das Gebäude. Der Betreiber sei verpflichtet, überschüssigen Strom abzunehmen. Mieter sind die AresTrading (Merck-Gruppe), Moët Hennessy Suisse und die Uhrenmarke TAG Heuer. Verkäufer ist der niederländisch-schweizerische Entwickler Nemaco. Über den Preis wurde Stillschweigen vereinbart.
Der Leading Cities Invest hatte bereits vor einem Jahr am Nordufer des Genfersees das Headquarter der Fruchthandelsgesellschaft Chiquita erworben. Gemäss KanAm hat der Leading Cities Invest hat in der aktuellen Corona-Krise «vor allem durch seinen Mietermix und sein gut diversifiziertes Immobilienportfolio ein vergleichsweise unterdurchschnittliches Risikoprofil» – nicht zuletzt, weil erst im vergangenen Jahr das einzige Hotel in Brüssel sowie die Deutschlandzentrale eines Hotelanbieters verkauft wurde und der Fonds aktuell schwerpunktmässig in Büroimmobilien investiert ist.
Zudem seien die Anleger des Offenen Immobilienfonds der KanAm Grund Group gegen ähnliche Verwerfungen wie nach der Lehman-Krise geschützt, da der Leading Cities Invest ein Immobilienfonds der «neuen Generation» sei, bei dem ohne Unterschied für alle Anleger die schockresistenten Mechanismen der neuen Anlegerschutzgesetzgebung (D) gelten (zwölfmonatige Kündigungsfrist sowie eine 24-monatige Mindesthaltedauer). (bw)