Deutsche Finanzmarktaufsicht hebt Beschränkungen für Immobilienquote auf
Die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Anlagegrenzen für regulierte Anleger wie Lebensversicherungen oder Pensionskassen auf zunächst unbestimmte Zeit aufgehoben.
Um aufsichtsrechtlich bedingte Notverkäufe zur Einhaltung der Immobilienquote zu vermeiden, hat die BaFin die Höchstgrenzen bei passiven Überschreitungen der Immobilienquote regulierter Anleger für unbestimmte Zeit aufgehoben.
Eine vorübergehende passive Überschreitung der Immobilienquote gemäss § 3 Abs. 5 Anlageverordnung (AnlV) werde nicht beanstandet. Anlagegrenzen seien also für zunächst unbestimmte Zeit ausser Kraft gesetzt, teilte die oberste Regulierungsbehörde für den Finanzmarkt in Deutschland mit. Solange die Immobilienquote überschritten ist, dürften jedoch keine entsprechenden Neuanlagen getätigt werden.
Hintergrund des Schritts ist, dass sich die Aktienquote institutioneller Investoren in den vergangenen Wochen deutlich verringert hat: Innerhalb von nur vier Wochen verzeichnete der Deutsche Aktien-Index (DAX) einen Indexrückgang von fast 40%. Trotz zwischenzeitlicher Erholung des DAX hat sich die Quote anderer institutioneller Kapitalanlagen, insbesondere die Immobilienquote, signifikant erhöht, ohne dass Kapitaldispositionen in Form von Umschichtungen zwischen den jeweiligen Vermögensklassen oder aber Anlage von «Neu-Kapital» stattgefunden haben. Die ohnehin starke Immobilienanlagequote, die laut EY im Versicherungssegment aktuell über 10% und im Depot A-Geschäft der Sparkassen laut Angaben der Deutschen Bundesbank bei über 5% liegt, ist demnach nochmals deutlich angestiegen. (bw)