Basel: Bebauungsplan für Rosentalturm liegt auf

Die MCH Messe Schweiz (Basel) AG will das Parkhaus am Messeplatz durch das Hochhaus «Rosentalturm» mit unterirdischem Parkhaus ersetzen. Der dazu nötige Bebauungsplan wird nun öffentlich aufgelegt. 

Das Basler Messegelände von oben (© MCH Group)

Das Projekt Rosentalturm sieht vor, anstelle des bestehenden, oberirdischen Messeparkhauses eine unterirdische Einstellhalle mit 1.448 Parkplätzen zu bauen. Auf der frei werdenden Fläche ist ein Hochhaus mit Wohnungen, Hotel und Dienstleistungsflächen sowie mit «quartierdienlichen» Flächen im Erdgeschoss vorgesehen, wie das Bau- und Verkehrsdepartement Basel mitteilt.

Mit der vorgesehenen Änderung des Bebauungsplanes sollen die Bestimmungen für das Baufeld des Messeparkhauses und für den Bau des Rosentalturms geändert werden. Insbesondere geht es dabei nach Angaben des Baudepartements um die maximal zulässige Gebäudehöhe von 110 Metern und die Mantellinie. Innerhalb der vorgesehenen Mantellinie kann ein entsprechendes Neubauprojekt realisiert werden.

Architektur des Rosentalturms steht noch nicht fest

Wie der Rosentalturm aussehen wird, ist aber noch offen. Die MCH Messe Schweiz (Basel) will das konkrete Projekt erst ausarbeiten lassen, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist. Grundlage für das Vorhaben bildet eine Testplanung mit Vorschlägen der Basler Büros Herzog & de Meuron sowie Morger Dettli. Von Morger Dettli (damals Morger & Degelo) stammt der 105 Meter hohe Messeturm, Herzog & de Meuron zeichnen für die Neue Messe Basel verantwortlich. Beide Bauten befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft des Rosentalturms.

Die maximale Bruttogeschossfläche des Hochhauses wird im Bebauungsplan auf 48.000 qm beschränkt, wovon mindestens 50 Prozent für Wohnnutzungen (Wohnen und Hotel) vorzusehen sind. Zudem wird darin festgeschrieben, dass für quartierbezogene Nutzungen mindestens 1.000 qm einzuplanen sind.

Projekt erfüllt umweltgesetzliche Vorgaben

Weil das bestehende Parkhaus durch ein neues, unterirdisches ersetzt werden soll, unterliegt das Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Verkehrsaufkommen im nun aufgelegten Bebauungsplan ist auf maximal 580.529 Fahrten pro Jahr beschränkt. In der Gesamtbetrachtung kommt der Umweltverträglichkeitsbericht zum Schluss, dass das Projekt die umweltgesetzlichen Zielvorgaben erfüllt.

Die Zonenänderung, die Änderung des Bebauungsplans, des Wohnanteilplans, der Bau- und Strassenlinien sowie der Umweltverträglichkeitsbericht liegen seit dem 16. Januar 2017 und noch bis am 14. Februar 2017 öffentlich auf.

(Visited 146 times, 1 visits today)

Weitere Beiträge zum Thema