TI-Bericht: Geldwäsche im Schweizer Immobiliensektor
In der Schweiz gibt es laut Transparency International (TI) erhebliche Schlupflöcher für den Erwerb von Immobilien mit Geldern illegaler Herkunft. Dies schreibt TI in ihrem aktuellen Bericht «Offene Türen für illegale Gelder».
Nachdem bislang insbesondere der Finanzsektor im Fokus gestanden habe, wenn es um die Bekämpfung der Geldwäscherei in der Schweiz ging, würden die Geldwäscher in Zukunft zunehmend auf andere Branchen ausweichen, um die illegale Herkunft ihrer Vermögenswerte zu verschleiern und die Vermögenswerte zu nutzen, schreibt die Nichtregierungsorganisation in dem am 26. Oktober 2017 erschienenen Bericht «Offene Türen für illegale Gelder». Neue Untersuchungen belegten, dass sich auch der Schweizer Immobiliensektor als attraktiv für Geldwäscherei zeigt. Neben der hohen Stabilität des Landes und der grossen Attraktivität als Wohn- und Ferienort würden dazu insbesondere erhebliche Lücken im Anti-Geldwäscherei-Dispositiv beitragen.
«Heute ist es verhältnismässig leicht, unentdeckt eine Schweizer Immobilie mit illegalen Geldern zu erwerben. Dies darf nicht mehr möglich sein. Solche kriminellen Geschäfte schaden dem Schweizer Immobilienmarkt und der gesamten Volkswirtschaft. Ausserdem untergraben sie die Rechtsstaatlichkeit und wirtschaftliche Entwicklung der Herkunftsländer illegaler Gelder», sagt Martin Hilti, Geschäftsführer von TI Schweiz.
TI kritisiert zum einen, dass der Geltungsbereich des aktuellen Geldwäschereigesetzes sich in der Regel nicht auf die zentralen Akteure einer Immobilientransaktion – etwa Notare und Immobilienmakler – erstreckt, sondern sich weitgehend auf die Finanzintermediäre beschränkt. Diese seien aber in den meisten Fällen nicht genügend in eine Immobilientransaktion involviert, um Geldwäscherei tatsächlich erkennen und melden zu können. TI fordert deshalb, den Geltungsbereich des Geldwäschereigesetzes an den international geltenden Standard für den Immobiliensektor anzupassen: Es sollte auch weitere Tätigkeiten von Notaren, Immobilienmaklern, Anwälten und anderen unabhängigen juristischen Berufen sowie Buchhaltern einschliessen.
Ungenügende Lex Koller, intransparentes Grundbuchwesen
Auch sei die Lex Koller im Blick auf die Verhinderung von Geldwäscherei ungenügend, denn das aktuelle Gesetz biete nicht genügend Instrumente, um Geldwäscherei erkennen und ahnden zu können. Dabei bestünden die grössten Geldwäschereirisiken im Schweizer Immobiliensektor bei einem Immobilienerwerb durch ausländische Personen und ganz besonders durch ausländische Sitzgesellschaften. Im Zusammenhang mit der aktuellen Revision der Lex Koller sollten deshalb auch gezielt Massnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei beim Immobilienerwerb aufgenommen werden, fordert TI.
Weiter tragen aus Sicht von TI die Eigenheiten des Schweizer Grundbuchwesens, namentlich die Unvollständigkeit und das schwerfällige Abfragesystem des Grundbuchs, dazu bei, dass Fälle von Geldwäscherei nur sehr schwierig oder gar nicht aufgedeckt werden können. Die Organisation fordert deshalb, die Qualität und Transparenz der Grundbuchinformationen im Schweizer Grundbuchwesen zu erhöhen.
TI Schweiz ist die Schweizer Sektion von Transparency International, der weltweit führenden Nichtregierungsorganisation im Kampf gegen die Korruption. Der Bericht «Offene Türen für illegale Gelder» wurde finanziell durch die RUAG Real Estate AG unterstützt.