Zug regelt Hochhaus-Neubauten
Der Stadtrat von Zug hat einen Entwurf zum Hochhausreglement verabschiedet und der Öffentlichkeit präsentiert. Das Reglement definiert vier Hochhauszonen und bestimmt damit, in welchen Stadtteilen Hochhäuser erstellt werden dürfen und wie hoch gebaut werden kann.

«Das Hochhausreglement ist ein wichtiger Bestandteil für die langfristige Entwicklung der Stadt Zug und stellt die Weichen für allfällige Hochhäuser, die in den nächsten Jahrzehnten gebaut werden», sagt André Wicki, Vorsteher des Baudepartements.
Im Zentrumsbereich, in den Gebieten rund um die Baarerstrasse sowie im östlichen Siemensareal können Bauten von maximal 60 Metern mit Ergänzungen bis maximal 80 Meter erstellt werden.
Im übrigen Siemensareal, im Feldpark und im Unterfeld sollen maximal 60 Meter hohe Häuser entstehen können.
In den Gebieten Herti, Riedmatt und Äussere Lorzenallmend sowie in der zweiten Reihe entlang der Baarerstrasse sind Bauten bis zu 50 Metern Höhe zulässig.
In den nicht als Hochhauszonen definierten Gebieten gelten weit geringere Gebäudehöhen, zum Beispiel darf ein Gebäude in der Wohnzone WA5 maximal fünf Geschosse haben, was zu einer Gebäudehöhe von ca. 18,5 m ohne Attika-Geschoss führt.
Auch hohe städtebauliche Qualität ist gefordert
Wie die Stadt Zug in einer Medienmitteilung schreibt, sei die Lorzenebene mit ihrer exponierten Lage in der Landschaft nur beschränkt für den Bau von Hochhäusern geeignet und sollte nur punktuell mit hohen Bauten ergänzt werden. In der Äusseren Lorzenallmend hingegen werde eine dichte Hochhausüberbauung mit maximal 50 Metern Höhe angestrebt.
Das Hochhausreglement verlangt von Hochhäusern auch eine hohe städtebauliche Qualität. Für jedes Hochhaus braucht es ein mehrstufiges Wettbewerbsverfahren und auch einen Bebauungsplan, der vom Stadtparlament bewilligt werden muss.
Konkrete Planungen für den Bau von Hochhäusern bestehen für die Äussere Lorzenallmend, das Hertizentrum, das Siemensareal, das Areal Baarerstrasse-West, die Industriestrasse Nord und für das Projekt Technologiecluster Zug.
Das Hochhausreglement befindet sich zurzeit in der Vorprüfung bei der kantonalen Baudirektion. Am 1. Dezember 2015 wurde es der Bau- und Planungskommission des Grossen Gemeinderates präsentiert und im ersten Halbjahr 2016 wird der Grosse Gemeinderat darüber beraten. Danach liegt das Reglement zur öffentlichen Mitwirkung auf. (ah)