Juristischer Gegenwind für Luxus-Resort im Wallis

Zwei Umweltorganisationen haben vor dem Bundesgericht einen Sieg gegen ein Teilprojekt des Luxus-Resorts Aminona in Mollens (Kanton Wallis) erreicht. Der Quartierplan für einen Teil des Grossprojekts hätte nicht bewilligt werden dürfen. Die zugrunde liegenden Zonenpläne seien veraltet, urteilten die Lausanner Richter.

Bundesgericht in Lausanne (Foto: Roland Zumbühl/Picswiss - lizenziert unter Wikimedia Commons)
Bundesgericht in Lausanne (Foto: Roland Zumbühl/Picswiss – lizenziert unter Wikimedia Commons)

Die Zonenpläne stammen aus den Jahren 2000 respektive 2002. Seither ist unter anderem die Zweitwohnungsinitiative angenommen worden. Dies schaffe eine neue Ausgangslage, schreibt das Bundesgericht in dem nun veröffentlichten Urteil. Daher müsse gemäss Raumplanungsgesetz eine Überprüfung und allenfalls Anpassung von bestehenden Zonenplänen vorgenommen werden.

Das Bundesgericht hat den Entscheid der Vorinstanz damit aufgehoben und die Beschwerden von Helvetia Nostra und der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) gutgeheissen. Das Kantonsgericht Wallis muss den Fall neu beurteilen.

Das Tourismus-Projekt Aminona wird von der russischen Mirax-Gruppe finanziert und soll nahezu 700 Millionen CHF kosten. Es ist in fünf Zonen gegliedert, in denen rund 1.100 Betten entstehen sollen. Im Sommer 2014 haben die Bauarbeiten für das Grossprojekt begonnen.

Das aktuelle Urteil des Bundesgerichts betrifft die Zone 1 des Luxus-Resorts. Auf der entsprechenden Parzelle befinden sich drei Hochhäuser aus den 70er Jahren. Geplant sind fünf weitere.

Gegen das Bauprojekt hatten Umweltschutzorganisationen bereits früher Beschwerden eingereicht. 2012 erklärte das Bunddesgericht einen Rekurs gegen das gesamte Bauprojekt für unzulässig. Im Februar 2014 hiessen die Richter in Lausanne dagegen Beschwerden des WWF und der SL teilweise gut. Wegen der Gefahr von Lawinenniedergängen annullierte das Bundesgericht die Bewilligung für den Bau von über einem Dutzend Chalets. Es widerrief zudem Baugenehmigungen für weitere Chalets aufgrund des Gesetzes über den Schutz der Wälder. (ah)

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