Bern: Strengere Energievorschriften für Neubauten
Neubauten im Kanton Bern müssen ab Anfang September 2016 effizienter und mit einem höheren Anteil an erneuerbaren Energien betrieben werden. Der Regierungsrat hat die kantonale Energieverordnung entsprechend angepasst.
Neu gelten ab 1. September für Neubauten rund 15 Prozent strengere Energieverbrauchsgrenzwerte. Zudem müssen neue grosse Gewerbe- und Verwaltungsbauten sowie Freizeitanlagen mit Einrichtungen zur Gebäudeautomation ausgerüstet und regelmässig optimiert werden.
Keine Auswirkungen hat die Teilrevision auf bestehende Wohnliegenschaften, auch die geltenden Vorschriften bei Umbauten oder Umnutzungen werden nicht verändert.
Zudem erweitert der Kanton sein bestehendes Förderprogramm. Gefördert wird einerseits der Ersatz von Ölheizungen durch erneuerbare Energie, wie das heute bereits für Elektroheizungen gilt. Andererseits werden Betriebsoptimierungen in Nichtwohnbauten finanziell unterstützt.
Mit der Teilrevision kommt der Regierungsrat einem Beschluss der Konferenz kantonaler Energiedirektoren nach. Diese will die Energievorschriften landesweit harmonisieren. (ah)