SVIT weist Geldwäsche-«Mutmassungen» zurück

Der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT Schweiz) weist die von Transparency International aufgestellten Vermutungen der Geldwäsche auf dem hiesigen Immobilienmarkt als «haltlos und tendenziös» zurück.

Der SVIT Schweiz hält die von Transparency International aufgebrachte Vermutung der Geldwäsche auf dem Schweizer Immobilienmarkt für haltlos (Bild: SNB)

Transparency International Schweiz hatte – wie in der letzten Woche berichtet – eine Studie mit dem Titel «Offene Türen für illegale Gelder – Schlupflöcher für Geldwäscherei im Schweizer Immobiliensektor» publiziert. Diese liefere jedoch keine Fakten über das angebliche Ausmass der Geldwäscherei am Schweizer Immobilienmarkt, konstatiert der SVIT Schweiz. Vielmehr stütze sie sich auf «Mutmassungen» und behaupte «Parallelen zu ausländischen Immobilienmärkten». Fakt sei, dass es keine gesicherten Indizien über die «Dunkelziffer am Immobilienmarkt Schweiz» gebe. Zudem sei es in Verdachtsfällen bisher nie zu einer Verurteilung wegen eines Verstosses gegen das Geldwäschereigesetz gekommen.

Der Verband betont, dass Bargeldtransaktionen – auch solche unter 100.000 CHF – im Immobilienhandel nicht zur Usanz gehören. Er empfiehlt seinen Mitgliedern denn auch, keine Bargelder im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften entgegenzunehmen oder Geschäfte mit Bargeldtransaktionen zu vermitteln. Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften sollten käufer- oder verkäuferseitig über ein Schweizer Finanzinstitut abgewickelt werden. Durch die strengen Auflagen für Finanzintermediäre sei die Einhaltung der Sorgfaltspflicht gewährleistet und eine Ausweitung der Geldwäschereigesetzgebung darum nicht angezeigt, heisst es weiter. Dies würde «zu Doppelspurigkeiten ohne ersichtlichen Nutzen führen», meint der SVIT Schweiz.

Transparency International moniere weiter, dass es am Schweizer Immobilienmarkt zu Beglaubigungen zu niedriger oder zu hoher Kaufpreise komme. Der Verband weist darauf hin, dass dieser Tatbestand bereits heute strafbar ist. Insgesamt seien sämtliche Schlussfolgerungen und die geforderten Massnahmen der Organisation «nicht mehr als politisch motivierte Forderungen nach einer weiteren Regulierung eines funktionierenden Wirtschaftssektors». Die implementierten Instrumente seien, korrekt und verantwortungsbewusst angewendet, absolut ausreichend, um Geldwäscherei zu verhindern, so der SVIT Schweiz.

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