Löwenbräuareal: Steiner AG klagt gegen PSP

Die Steiner AG klagt auf Bau-Mehrkosten von 58.5 Millionen Franken wegen «gravierender Planungsfehler seitens der Bauherrschaft» beim Projekt Löwenbräu.

Streitobjekt der jetzt eingereichten Klage: das umgewandelte Löwenbräuareal mit Wohnturm Löwenbräu Black (Bild: Rhombus Partner)
Streitobjekt der jetzt eingereichten Klage: das umgewandelte Löwenbräuareal mit Wohnturm Löwenbräu Black (Bild: Rhombus Partner)

Die Generalunternehmerin Steiner AG hat dieser Tage Klage vor dem Handelsgericht Zürich gegen die PSP Properties AG und die Löwenbräu-Kunst AG eingereicht, wie sie mitteilt. Zuvor habe PSP das Angebot seitens Steiner abgelehnt, vorbehaltlos Vergleichsverhandlungen aufzunehmen. «Die Position von Steiner wird durch externe Gutachten gestützt», schreibt das Unternehmen, das 2015 sein 100-Jahr-Jubiläum feierte.

Im Auftrag der Bauherrschaft hatte die Steiner AG seit Mitte 2010 das Löwenbräuareal in Zürich in 14 Teilprojekten renoviert und neu bebaut. «Zahllose Mängel in den vorgegebenen Planungsunterlagen, die in der Submissionsphase durch Steiner nicht hatten festgestellt werden können, führten während der Bauzeit zu erheblichen Mehraufwendungen und Terminverschiebungen mit hohen finanziellen Konsequenzen für die Steiner AG» heisst es weiter in der Medienmitteilung. Im Zuge der Bauarbeiten habe man immer wieder Korrekturen an den Planungsunterlagen vornehmen müssen. Das Ausschreibeverfahren mit über 10.000 Einzelpositionen im Leistungskatalog sei «teilweise markant fehlerhaft bzw. unvollständig und widersprüchlich» gewesen, was Detailuntersuchungen, Analysen und ein externes Gutachten bestätigten.

Die PSP Swiss Property AG weist in einer ersten Reaktion die Mehrforderungen der Steiner AG zurück. Die Darstellung der Steiner AG in ihrer Medienmitteilung entspräche nicht den Tatsachen und werde daher von der PSP Swiss Property AG bestritten, heisst es. Die Mehrforderungen im Zusammenhang mit dem Löwenbräu-Bauprojekt habe man stets abgelehnt. Die Steiner AG habe sich ihrerseits bislang geweigert, «ihre Mehrforderungen in der Sache und der Höhe zu substantiieren». Angesichts «der Höhe der Forderung ohne jegliche Erklärungen» habe man sich auf die geforderten «vorbehaltlosen Vergleichsgespräche» nicht einlassen können. PSP Swiss Property seien bis heute keine Tatsachen bekannt, welche die Forderung der Steiner AG erklären würden. (mr)

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