Bundesgericht: Praxisänderung bei der Berechnung der Nettorendite

Mit seinem Urteil 4A_554/2019 vom 26. Oktober 2020 ändert das Bundesgericht zwei Parameter zur Bestimmung des zulässigen Anfangsmietzinses von Wohn- und Geschäftsräumen. Der SVIT setzte sich in einem Kommentar mit dem Urteil eingehend auseinander.

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