Metropolitanraum Zürich mit gemeinsamer Raumordnung

Raumplanung in der Schweiz soll künftig über die Kantonsgrenzen hinweg möglich sein. Mit einem gemeinsamen Raumordnungskonzept (Metro-ROK) haben acht Kantone im Metropolitanraum Zürich einen ersten Schritt dazu unternommen.

Das Raumordnungskonzept für die Kantone im Metropolitanraum Zürich

Das Metro-ROK wurde von den Raumplanungsfachstellen der Kantone Aargau, Luzern, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Thurgau, Zug und Zürich erarbeitet. Es weist einen Zeithorizont bis 2030 auf und ist nicht behördenverbindlich. Vielmehr soll es als Orientierungsrahmen und als Hilfe für kantonalen Planungen sowie für die interkantonale planerische Abstimmung dienen.

Im Metro-ROK werden vier Handlungsräume mit spezifischen Stossrichtungen unterschieden: die Stadtlandschaft, die Zwischenlandschaft, die Kulturlandschaft sowie die Naturlandschaft. Dies trage den heute bestehenden Realitäten Rechnung, zeige die angestrebte Raumordnung auf und lege die Massnahmen hin zu den künftigen Veränderungen und Entwicklungen dar, schreiben die beteiligten Kantone in einer gemeinsamen Medienmitteilung.

Das Metro-ROK macht zu allen Handlungsräumen Aussagen zur Wachstumsverteilung sowie zur Abstimmung von Siedlungen, Verkehr und Landschaft. Auf die Stadtlandschaft sowie auf die regionalen Zentren in der Zwischenlandschaft und der Kulturlandschaft sollen grundsätzlich 80 Prozent des künftigen Wachstums entfallen, auf die Zwischen- und die Kulturlandschaft die restlichen 20 Prozent. Diese Zahlen seien aber Zielwerte, heisst es.

Das Bundesamt für Statistik definiert die fünf Metropolitanräume der Schweiz: Neben Zürich sind dies Basel, Bern, Genf-Lausanne und Tessin. Der Metropolitanraum Zürich beinhaltet die Kantone Aargau, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen Thurgau, Zug und Zürich. Im Falle des Raumordnungskonzepts hat sich auch der Kanton Luzern angeschlossen und gehört zu den acht Kantonen, die gemeinsam auf fachlicher Ebene das Metro-ROK ausgearbeitet haben. (ah)

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