Spreitenbach: Gestaltungsplan für Tivoli Garten muss neu aufgelegt werden
Die Gemeinde Spreitenbach muss den Gestaltungsplan und die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Bauvorhaben Tivoli Garten der Migros-Genossenschaft Aare neu auflegen. Dies hat das Bundesgericht entschieden und setzt damit ein Ende unter einen jahrelangen Rechtsstreit.
In direkter Nachbarschaft zum grössten Einkaufszentrum der Schweiz, dem Shoppi Tivoli, sollen ein Fachmarkt und rund 420 Wohnungen entstehen. Wie das Bundesgericht nun fordert und damit dem VCS recht gibt, ist die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Projekt auf die gesamte Anlage, bestehend aus den Einkaufszentren Tivoli, Shoppi und Limmatpark, auszudehnen. Auch die 380 Parkplätze der nahe gelegenen Umwelt-Arena, die für das Shoppi Tivoli vorgesehen sind, sind in der UVP zu berücksichtigen.
Der VCS hatte es als inakzeptabel erachtet, dass die Gemeinde die UVP auf den Perimeter des neuen Gebäudekomplexes beschränkte. Deshalb erhob der Verband eine Beschwerde beim Aargauer Baudepartement und erhielt teilweise recht. Die UVP sei auf das angebaute Tivoli auszudehnen, entschied die Beschwerdeinstanz. Diesen Entscheid zog die Migros ans Verwaltungsgericht weiter, das den geplanten Fachmarkt ebenfalls als eine Erweiterung des bestehenden Einkaufszentrums Tivoli verstand. Die geforderte weitere Ausdehnung der UVP auf Shoppi, Limmatpark und Umwelt-Arena lehnte das Gericht aber ab, weshalb der VCS ans Bundesgericht gelangte.
Das oberste Gericht gab dem VCS nun recht: Aufgrund der räumlichen Lage, der gemeinsamen Organisation und des einheitlichen Auftritts nach aussen bilden die Geschäfte im Shoppi und im Tivoli eine Gesamtanlage, schreibt das Bundesgericht. Das Verkehrsaufkommen könne deshalb nur dem Gesamtkomplex Shoppi Tivoli zugeordnet werden. (ah)