Zürich: Manor-Streit geht ans Handelsgericht

Der Rechtsstreit zwischen dem Lebensversicherer Swiss Life und dem Warenhauskonzern Manor um dessen Flagschiff-Haus an der Zürcher Bahnhofstrasse geht in eine neue Runde.

Das Manor-Warenhaus in Zürich (Foto: Roland zh. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons)
Das Manor-Warenhaus in Zürich (Foto: Roland zh. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons)

Laut Recherchen der Handelszeitung hat das Bundesgericht in letzter Instanz entschieden, dass das Verfahren vor dem Zürcher Handels-Gericht neu aufzurollen ist. Dies bestätigt eine Manor-Sprecherin.

In dem Rechtsstreit geht es um Konditionen des Mietvertrags, zunächst befasste sich daher das Zürcher Mietgericht damit. In zweiter Instanz entschied im Mai 2015 das Zürcher Obergericht, dass das Mietgericht gar nicht zuständig sei. Dagegen hat Swiss Life vor das Bundesgericht rekurriert. Die Lausanner Richter haben die Auffassung des Obergerichts jedoch bestätigt und den Mietstreit an das Handelsgericht verwiesen. Dieses ist für Auseinandersetzungen zwischen Aktiengesellschaften zuständig.

Swiss Life hat grosse Umbaupläne für die Liegenschaft, die ab 2019 umgesetzt werden sollen. Dann müsste Manor das Warenhaus an der oberen Bahnhofstrasse endgültig aufgeben, bereits heute ist der Mietvertrag nur verlängert. Ob der Versicherer seine Pläne aber gemäss Zeitplan umsetzen kann, scheint inzwischen unwahrscheinlich. Noch ist unklar, wann das Handelsgericht sich mit dem Fall befassen wird. Zudem könnte das Urteil erneut an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Zwischenzeitlich wollte Swiss Life die Liegenschaft an Maus Frères verkaufen, der Deal scheiterte jedoch an unterschiedlichen Preisvorstellungen. (ah)

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