Implenia unterliegt erneut im Streit um Letzigrund-Werklohn
Die Implenia AG hat im Streit mit der Stadt Zürich um den Werklohn für das Letzigrund-Stadion eine weitere Niederlage erlitten. Das Obergericht des Kantons Zürich hat die Berufung des Baukonzerns mit Urteil vom 12. September 2016 abgewiesen.
Der Streit dreht sich um die Erstellung des Sportstadions Letzigrund. Die Stadt Zürich hatte rund 1.400 Änderungswünsche geäussert, die nach Angaben der Implenia mit rund 23 Millionen CHF zu Buche schlugen. Der Werkpreis lag ursprünglich bei 100 Millionen CHF. Im Streit um die Abrechnung bezifferte die Implenia AG ihre Ansprüche gesamthaft auf 129,6 Millionen CHF und verlangte mit einer Klage die Zahlung der nach ihrer Rechnung ausstehenden Summe.
Das Bezirksgericht Zürich hiess die Klage der Implenia AG gut, sprach ihr aber unter Berücksichtigung von Gegenforderungen der Stadt Zürich nur einen Betrag von 340.000 CHF zu. Dagegen führte Implenia Berufung. Im Berufungsverfahren reduzierte sie einige Positionen, hielt aber an der Klage im reduzierten Umfang von 20 Millionen CHF fest.
Implenia hätte Ausschreibung besser prüfen sollen
Das Obergericht hat die Berufung der Implenia AG jetzt abgewiesen und begründet den Entscheid damit, dass Implenia die Ausschreibungsunterlagen zu prüfen gehabt hätte. Fehler und Lücken der Unterlagen würden das Bauunternehmen nicht zu Mehrforderungen berechtigen, heisst es in einem Communiqué des Gerichts.
Implenia könne Mehrkosten für Bestellungsänderungen nicht geltend machen, wenn darüber nicht wie vertraglich vereinbart eine schriftliche Einigung erzielt worden sei, so das Gericht weiter. Zudem seien Kosten zur Beschleunigung des Baufortschritts nicht durch die Stadt Zürich zu vergüten, wenn diese die entsprechenden Kosten nicht schriftlich akzeptiert hatte.
Mehrkosten einzeln spezifizieren
Wie das Obergericht weiter mitteilt, hatte die Frage der «Substanziierung» – also der konkreten und detaillierten Darstellung der verlangten Mehr-Vergütungen – ein grosses Gewicht im Berufungsverfahren.
Implenia argumentierte, die Stadt Zürich habe so viele Änderungen verlangt, dass daraus bei ihr als Totalunternehmerin nach allgemeiner Erfahrung der Baubranche Mehrkosten respektive Verlust von Rabatten auf Preisen der Subunternehmer resultierten. Sie schätze diesen Posten auf 2,28 Millionen CHF, in der Berufung reduzierte sie den Betrag dann auf eine Million.
Das Obergericht entschied wie schon das Bezirksgericht, dass solche Mehrkosten oder entgangene Rabatte betragsmässig und für jeden Subunternehmer einzeln spezifiziert werden müssen, damit darüber überhaupt Beweis erhoben werden könne.
Implenia kann gegen den Entscheid des Obergerichts innerhalb von 30 Tagen Beschwerde an das Bundesgericht erheben. Das Unternehmen teilte zunächst mit, man wolle das Urteil analysieren und «zu gegebener Zeit» zum weiteren Vorgehen Stellung nehmen. (ah)