Streit um Letzigrund: Implenia zieht vors Bundesgericht
Implenia gibt im Streit mit der Stadt Zürich um den Werklohn für das Letzigrund-Stadion nicht nach. Das Bauunternehmen zieht das Urteil des Obergerichts Zürich vom September ans Bundesgericht in Lausanne weiter.
Der Streit dreht sich um die Erstellung des Sportstadions Letzigrund. Die Stadt Zürich hatte rund 1.400 Änderungswünsche geäussert, die nach Angaben der Implenia mit rund 23 Millionen CHF zu Buche schlugen. Der Werkpreis lag ursprünglich bei 100 Millionen CHF. Im Streit um die Abrechnung bezifferte die Implenia AG ihre Ansprüche gesamthaft auf 129,6 Millionen CHF und verlangte mit einer Klage die Zahlung der nach ihrer Rechnung ausstehenden Summe.
Das Bezirksgericht Zürich hiess die Klage der Implenia AG gut, sprach ihr aber unter Berücksichtigung von Gegenforderungen der Stadt Zürich nur einen Betrag von 340.000 CHF zu. Dagegen führte Implenia Berufung. Im Berufungsverfahren reduzierte sie einige Positionen, hielt aber an der Klage im reduzierten Umfang von 20 Millionen CHF fest. Diese Berufung hatte das Obergericht Zürich Mitte September abgewiesen.
Wie Implenia mitteilt, wolle man dagegen nun Beschwerde beim Bundesgericht einreichen. Die Frage der Haftung des Totalunternehmers für die Planung des Bauherrn sei nicht nur für Implenia, sondern für die ganze Totalunternehmerbranche von zentraler Bedeutung, so das Unternehmen. Der Entscheid der höchsten Instanz soll Klarheit in dieser Frage schaffen. Man habe das von der Stadt Zürich bestellte Letzigrund-Stadion einschliesslich aller von der Stadt gewünschten technischen und zeitlichen Änderungen gebaut. Deshalb gehe man unverändert davon aus, dass die offenen Rechnungen von rund 20 Millionen CHF bezahlt werden. (ah)