Letzigrund: Implenia unterliegt vor Gericht
Das Bezirksgericht Zürich hat eine Klage der Implenia im Zusammenhang mit dem Bau des Letzigrund-Stadions abgewiesen. Die Stadt Zürich muss demnach nicht für die Mängelbehebung bei der Dachkonstruktion zahlen.

Implenia war von der Stadt Zürich mit dem Neubau des Letzigrund-Stadions beauftragt worden. Nach Inbetriebnahme rügte die Stadt verschiedene Mängel, u.a. einen Riss in der Stahlkonstruktion des Stadiondachs. Sie verlangte von der Implenia Nachbesserungen am Dach, den Lichtmasten, am Korrosionsschutz und der Warmwasserversorgung.
Daraufhin wurden verschiedene Prüfungen der Mängel, insbesondere der Tragsicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Dachs, durchgeführt. Auf Verlangen der Stadt Zürich erstellte die Implenia zudem 31 Stützpfeiler. Im Dezember 2010 verlangte die Implenia von der Stadt die Bezahlung der Kosten für die Prüfung der Mängel und die Errichtung der Stützpfeiler in der Höhe von rund 1,9 Millionen CHF. Sie begründete ihre Forderung im Wesentlichen damit, die Stadt Zürich sei nicht berechtigt gewesen, Nachbesserung zu verlangen.
Gericht: Stadt durfte Nachbesserung verlangen
Das Zürcher Bezirksgericht urteilte nun jedoch, dass der Riss im Dachbinder einen Mangel darstellte, weshalb die Stadt Zürich diesen rügen und Nachbesserung verlangen durfte. Ebenso durfte sie die Schweissnähte der Dachkonstruktion rügen, welche nicht die vertraglich vereinbarte Qualität aufwiesen. Die Kosten für die Prüfungen dieser Mängel muss die Implenia übernehmen.
Da die Stadt Zürich zudem plausible Anhaltspunkte für Mängel am Korrosionsschutz des Stadiondachs und an den Schweissungen im Fussbereich der Beleuchtungsmasten auf dem Stadiondach hatte, muss sie auch die Kosten für die Prüfung dieser Mängel nicht tragen.
Zudem urteilt das Gericht, dass aufgrund des Risses im Dachbinder sowie der ungenügenden Qualität diverser Schweissnähte der Dachkonstruktion ein begründeter Verdacht bestand, die Tragsicherheit des Stadiondachs könnte eingeschränkt sein. Deshalb ist Implenia nicht berechtigt, der Stadt Zürich die Kosten von rund 680.000 CHF für die Errichtung von 31 Stützpfeilern weiter zu verrechnen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann beim Obergericht des Kantons Zürich angefochten werden.
Die Parteien führen betreffend den Neubau des Stadions Letzigrund weitere Gerichtsverfahren. Das Bezirksgericht Zürich entschied zuletzt über den Werklohn wegen fehlerhafter Ausschreibungs- und Ausführungspläne. Dieses Urteil wurde angefochten und ist noch vor den oberen Instanzen pendent. Drei weitere Verfahren sind derzeit noch am Bezirksgericht Zürich hängig.