Startschuss für die Überbauung des Bahnhofsareals Risch-Rotkreuz

Das Areal rund um den Bahnhof Rotkreuz soll überbaut werden. Die Grundeigentümer - SBB und die Gemeinde Risch - haben sich nun auf erste Schritte geeinigt.

Das Areal rund um den Bahnhof Risch-Rotkreuz soll überbaut werden (Foto: .shock – depositphotos)

Der Gemeinderat von Risch hat offiziell den Start für die Planung des Areals südlich des Bahnhofs Rotkreuz freigegeben. Eigentümerin des rund 2,7 Hektaren grossen Areals sind die SBB und zu einem kleinen Teil die Einwohnergemeinde Risch. Es erstreckt sich von den heute bestehenden Gebäuden des Bahnhofs Rotkreuz über die Park-and-Rail-Anlage, den Ökihof bis zu den Stellwerkgebäuden östlich des Bahnhofs.

In einem ersten Schritt soll ein qualifiziertes städtebauliches Verfahren (QSV) durchgeführt werden, anschliessend will man einen Bebauungsplan sowie die notwendige Änderung der Nutzungsplanung ausarbeiten. «Mit Beschluss vom 21. März 2017 hat der Gemeinderat den Eintretensentscheid für das anstehende Bebauungsplanverfahren und somit den Start für die Planungsarbeiten freigegeben», erklärt Ruedi Knüsel, Vorsteher Planung/Bau/Sicherheit. «Eine hochwertige Entwicklung südlich des Bahnhofs Rotkreuz soll die Attraktivität des Standorts Rotkreuz zusätzlich stärken.» Geklärt werden soll unter anderem, ob sich auf der Südseite des Bahnhofs Rotkreuz ein Hochhaus realisieren lässt. Mit der aktuell gültigen Nutzungsplanung wäre dies noch nicht möglich

Mischnutzung mit Wohnen und Arbeiten geplant

Auf dem Areal ist eine Mischnutzung zwischen Wohnen und Arbeiten vorgesehen, wobei die Überbauung autoarm werden solle. Es soll geprüft werden, ob die heute bestehende Park-and-Rail-Anlage in ein Parkhaus umgewandelt werden könne. Die Planung sieht ferner vor, dass die Kapazitäten des Bushofs Süd erweitert und dieser neu über vier Anlegekanten verfügen wird.

Die SBB und der Gemeinderat haben vereinbart, dass die Gemeinde ein Recht erhält, in einem der Neubauten auf dem Bahnhofareal Dienstleistungsflächen im Umfang von 1.200 qm zu erwerben. Diese Flächen sollen vermietet werden. Zu einem späteren Zeitpunkt wäre es denkbar, dass die Gemeinde die Flächen auch selbst nutzt.

Die SBB und die Gemeinde haben sich ausserdem darauf geeinigt, dass die SBB der Gemeinde Risch einen Planungsmehrwert von 16 Prozent abliefern wird. Diese Regelung kommt zum Tragen, sofern keine kantonale Regelung betreffend Mehrwertbeteiligung zum Zeitpunkt des Erlasses des Bebauungsplans vorliegt.

Frühestens Ende 2018 werden die Stimmbürger über das Vorhaben entscheiden.

 

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