Bülach: Baueingabe für «Glasi-Quartier»
Die Entwicklungspartner Steiner AG, Baugenossenschaft Glattal Zürich (BGZ) und Logis Suisse AG haben am 30. Juni 2017 die Baueingabe für das Gesamtprojekt «Glasi-Quartier» in Bülach Nord eingereicht.

Für das Bülacher Grossprojekt «Glasi-Quartier» wurde bereits kürzlich das Baugespann der 21 Bauten mit Gebäudehöhen von 21 bis 25 Metern und einem Hochhaus von 60 Metern aufgestellt. Damit werden derzeit die rund 315.000 Kubikmeter oberirdisches Bauvolumen markiert, die hier bis 2023 entstehen werden. Das Gesamtprojekt umfasst nebst rund 550 Wohnungen auch 20.000 qm Gewerbe- und Dienstleistungsflächen. Mit der Baubewilligung wird im Januar 2018 gerechnet.
Das neue Stadtquartier in Bülach Nord werde «für Schweizer Verhältnisse eine aussergewöhnlich hohe Dichte aufweisen», schreibt die Steiner AG, dies stelle zugleich eine Herausforderung und Chance dar. Das Projekt «Glasi-Quartier» mit rund 450 kostengünstigen Mietwohnungen und 104 Eigentumswohnungen soll «dank seines vielfältigen Wohnraumangebots breite Bevölkerungskreise anziehen, eine bunte soziologische Durchmischung ermöglichen» und das neue Stadtquartier in Bülach Nord zu einem gefragten Wohn- und Arbeitsort im Zürcher Unterland machen.
Auf dem rund 42.000 qm grossen Areal der Firma Vetropack (ehemals Glashütte Bülach) wurden während 111 Jahren Glasverpackungen für Getränke, Lebensmittel und Pharmazeutika hergestellt. Seit dem Produktionsstopp 2002 lag das Grundstück, welches sich nördlich des Stadtzentrums in direkter Nachbarschaft zum Bahnhof Bülach befindet, brach. 2012 haben Logis Suisse und BGZ das Areal erworben und mit Steiner einen exklusiven Vertrag für die Projektentwicklung und -realisierung abgeschlossen.
Die Steiner AG hat daraufhin im Auftrag von Logis Suisse und BGZ einen einstufigen städtebaulichen Studienauftrag unter internationaler Beteiligung veranstaltet. Unter den elf eingegangenen Beiträgen für das geplante «Glasi-Quartier» ging das von Duplex Architekten (Zürich) eingereichte Projekt als Sieger hervor. Der entsprechende Gestaltungsplan erlangte Ende 2015 Rechtskraft.