St.Gallen: Geplante Olma-Messe-Erweiterung bis 2024

Stadt und Kanton St.Gallen wollen die geplante Erweiterung des Olma-Geländes um eine neue Messe- und Eventhalle mitfinanzieren.

Die Pläne für die Erweiterung des Olma-Messegeländes sehen eine Überbauung der Stadtautobahn vor (Bild: Olma Messen St.Gallen)

Das Bauvorhaben, welches eine teilweise Überdeckung der Stadtautobahn A1 in St.Gallen vorsieht, will die öffentliche Hand mit insgesamt 30 Millionen CHF unterstützen. Stadt und Kanton wollen dazu einen Beitrag von 18 bzw. zwölf Millionen leisten. Ebenfalls Bestandteil der städtischen Vorlage ist eine Bereinigung der Eigentums- und Baurechtsverhältnisse.

Gesamtkosten von über 163 Millionen

Die Erweiterung im Osten des Olma-Geländes soll im Jahr 2024 fertiggestellt werden. Für dieses Projekt soll der Rosenbergtunnel um rund 200 Meter nach Osten verlängert werden, damit darüber die neue Halle 1 mit einer Grundfläche von rund 12.500 qm realisiert werden kann. Das gesamte Investitionsvolumen beläuft sich auf 163,4 Millionen. Davon entfallen 41,6 Millionen auf die Autobahnüberdeckung und 121,8 Millionen auf das neue Gebäude und die erweiterte Geländegestaltung.

Der grösste Teil des Areals befindet sich im Eigentum der Stadt St.Gallen, welche der Olma das Baurecht bis 2062 unentgeltlich überlassen hat. Mit der Inbetriebnahme der neuen Halle 1 sollen die Baurechtsverträge über alle Flächen einheitlich und neu gegen Entgelt zu einem reduzierten Baurechtszins von 0,5 Prozent abgeschlossen werden. Zusätzlich will die Stadt vier Grundstücke südöstlich der Rosenheimstrasse der Olma zur Verfügung stellen und zont diese von der Gewerbezone in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen um.

Die Genossenschaft Olma Messen wird den überwiegenden Teil der Investitionen selbst tragen (28,4 Mio. Eigenmittel, 105 Mio. Bankdarlehen). Die Beiträge von Kanton und Stadt bedingen sich gegenseitig. Die entsprechenden Vorlagen behandelt das Stadtparlament am 26. September 2017, der Kantonsrat in erster Lesung an seiner Session Ende November.

Referendum voraussichtlich im März 2018

Bei einem positiven Entscheid des Stadtparlaments unterliegt das Vorhaben (Finanzbeitrag) dem obligatorischen Referendum. Die städtische Volksabstimmung ist im März 2018 vorgesehen. Der kantonale Entscheid wiederum unterliegt dem fakultativen Referendum. Frühester Baubeginn wäre Ende 2021, die Eröffnung der neuen Halle soll Ende 2024 stattfinden.

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