Vereinheitlichung: ARE legt Musterstruktur für kantonale Baugesetze vor

Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE hat eine Musterstruktur für ein kantonales Baugesetz vorgelegt. Ziel sei es, die Baugesetze, die je nach Kanton unterschiedlich strukturiert sind, schweizweit zu vereinheitlichen.

Der Sitz des Bundesamts für Raumentwicklung ARE (Foto: A. Buser, CC BY-SA 3.0 ch, Wikimedia Commons)

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK war vom Bundesrat damit beauftragt worden, eine Musterstruktur für ein Baugesetz zu entwerfen und diese den Kantonen und Gemeinden zur Verfügung zu stellen. Ziel ist eine Standardisierung der kantonalen Baugesetze. Dies könne wesentlich dazu beitragen, die Effizienz beim Bauen zu verbessern, teilt das Bundesamt für Raumentwicklung ARE mit.

Der Vorteil der Standardisierung liege darin, dass – sind kantonale Baugesetze gleich oder ähnlich strukturiert – die Suche und das Verständnis wichtiger baurechtlicher Regelungen über die Kantonsgrenzen hinaus leichter wird. Zudem können vereinheitlichte oder ähnliche kantonale Baugesetze eine Grundlage für die Vereinheitlichung der entsprechenden Verwaltungs- und Gerichtspraxis legen. Dies diene auch der Rechts- und Planungssicherheit.

Die Musterstruktur, die das ARE Ende 2017 vorgelegt hat, ist im Grunde das detaillierte Inhaltsverzeichnis eines Baugesetzes, Es enthält in einigen Teilbereichen auch ausformulierte Normtexte sowie Erläuterungen. Das Bundesamt betont, dass es sich dabei um eine Empfehlung handele: Die Musterstruktur sei als eine Art Baukasten zu verstehen, wobei Kantone die gesamte Gesetzesstruktur oder auch bloss einzelne Teile übernehmen können.

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