Bern: Verwaltungsgericht hält Wohninitiative für zulässig
Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen die Initiative «Für bezahlbare Wohnungen» abgewiesen. Damit wurde die sogenannte Wohn-Initiative für zulässig erklärt.

Die Wohninitiative sieht vor, dass in neu geschaffenen Wohnzonen oder in Wohnzonen, die mit einer Mehrnutzung aufgewertet werden, künftig mindestens ein Drittel des Wohnraums preisgünstig oder von gemeinnützigen Trägerschaften erstellt werden. Ausserdem sollen Eigentümer grundsätzlich 20 Prozent mehr Nutzfläche realisieren können, wenn sie gemeinnützig sind oder preisgünstige Wohnungen bauen.
Die Initiative wurde von den Berner Stimmberechtigten im Mai 2014 mit 72 Prozent Ja-Stimmen angenommen, in Kraft getreten ist sie aber wegen einer hängigen Beschwerde noch immer nicht. Angefochten wird die Wohninitiative unter anderem vom Hauseigentümerverband Bern und Umgebung. Und auch nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichts endet die Auseinandersetzung nicht: Die Beschwerdeführer können ihn innerhalb einer Frist von 30 Tagen vor dem Bundesgericht anfechten.
Die Stadt Bern wendet einen Teil der Wohninitiative dennoch bereits an. Bei Planungen auf städtischem Land reserviert sie mindestens einen Drittel der Wohnfläche für gemeinnützigen oder preisgünstigen Wohnungsbau. Dies empfiehlt sie auch privaten Grundeigentümerschaften.