Luzern: Gemeinden beschliessen neues Hochhauskonzept
Die 24 Mitgliedsgemeinden des Verbands LuzernPlus haben sich auf ein neues regionales Hochhauskonzept geeinigt. Wird kein Referendum ergriffen, wird es für die Gemeinden behördenverbindlich.
Das bestehende Hochhauskonzept in der Region LuzernPlus stammt aus dem Jahr 2008. Man habe es aufgrund der Planungen in den neuen Zentren der Kernagglomeration überarbeitet, teilt der Verband mit. Das Konzept regelt, wo neue Hochhäuser gebaut werden dürfen und wo nicht. Ebenso legt es den Umgang mit bestehenden und industriell genutzten Hochhäusern fest. Als Hochhäuser gelten nach dem Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern alle Bauten mit einer Gesamthöhe von mehr als 30 Metern.
«Wichtig im ganzen Prozess ist die Definition von gemeinsamen regionalen Qualitätsstandards für den Bau, die Freiräume und den Schattenwurf. Ebenso wurden einheitliche Methoden für die Planungsverfahren definiert. Unabhängig vom Standort eines Hochhauses erhalten alle Beteiligten dieselben Rahmenbedingungen», sagt Pius Zängerle, Präsident von LuzernPlus. Der Wirkungshorizont des Konzepts ist auf zehn Jahre ausgelegt.
Auch wenn in dem Konzept Möglichkeitsgebiete für Hochhäuser festgelegt werden, hat es jedoch «keinen Anspruch auf eine abschliessende Analyse und städtebauliche Festsetzung der Hochhausstandorte», wie Armin Camenzind, Geschäftsführer von LuzernPlus, betont. Als Bewilligungs- und Planungsinstanz liegt die Entscheidungshoheit bei den jeweiligen Gemeinden.
Der Gemeindeverband LuzernPlus koordiniert für 24 Gemeinden mit insgesamt 230.000 Einwohnern übergreifende Themen, etwa Raumplanung und Mobilitätskonzepte, und entwickelt Angebote für Sport, Freizeit und Kultur.