Chur: Teilerfolg für Bauherren des geplanten Kinokomplexes
Die Beschwerde von Anwohnern gegen den geplanten Kinokomplex in Chur hat keine aufschiebende Wirkung, entschied das Bundesgericht in Lausanne.
Das geplante Grosskino im Westen von Chur ist heftig umstritten. Eigentlich sollte es bereits Mitte dieses Jahres eröffnet werden, jedoch wurde bislang noch nicht einmal mit dem Bau begonnen. Das Bündner Verwaltungsgericht hatte im Mai zwar entschieden, dass das Kino gebaut werden kann, die Beschwerdeführer hatten das Urteil jedoch ans Bundesgericht weitergezogen und um aufschiebende Wirkung ersucht.
Wie SRF zuerst berichtete, hat das Bundesgericht verfügt, dass die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hat, denn die Beschwerdeführer hätten keine schwerwiegenden Nachteile, wenn das Kino gebaut werden würde. Theoretisch könnte nun mit dem Bau des Grosskinos begonnen werden, jedoch hat das Bundesgericht noch nicht in der Sache entschieden. Sollte es die Beschwerde letztlich gutheissen, müsste die Bauherrschaft den Bau im Nachhinein anpassen oder womöglich sogar rückbauen.
Ob der Bau nun in Angriff genommen wird, war zunächst nicht klar. Die Domenig Immobilien AG, die hinter dem geplanten Komplex steht, habe sich mit den nächsten Schritten noch nicht näher befasst, zeigte sich aber erfreut über den Entscheid des Bundesgerichts, so SRF.
Früheren Angaben zufolge soll der Kinokomplex auf einer Landparzelle an der Sommeraustrasse entlang der Bahnlinie neben dem Baufachmarkt Coop Bau und Hobby errichtet werden. Das Foyer und die Restaurants auf der obersten Etage des Baus sollen über eine Passarelle mit dem Einkaufszentrum City West verbunden werden.