Zürich: Neue Verordnung für preisgünstigen Wohnraum
Der Regierungsrat hat die «Verordnung über den preisgünstigen Wohnraum» an den Kantonsrat überwiesen. Mit der Verordnung wird das Planungs- und Baugesetz ergänzt. Sie soll Gemeinden den Bau von mehr preisgünstigem Wohnraum ermöglichen.
Für die Stadt Zürich sei die Verordnung für preisgünstigen Wohnraum (PWV) und der neue Gesetzesparagraph 49b des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) ein weiterer Puzzlestein, um das in der Gemeindeordnung festgelegte Drittelsziel im gemeinnützigen Wohnungsbau zu erreichen, heisst es dort.
Demnach ist künftig bei Auf- oder Einzonungen die Festlegung von Mindestanteilen an preisgünstigen Wohnungen erlaubt. Die Stadt kann sich bei der planerischen Festlegung der Gebiete, wo die neue Bestimmung angewendet werden könnte, auf den kommunalen Richtplan stützen, der noch dieses Jahr öffentlich aufgelegt wird.
Allerdings dürfte sich die konkrete Umsetzung des neuen, doch sehr komplizierten Instruments als schwierig erweisen, teilt die Stadt Zürich mit: Einerseits sollen tatsächlich zusätzliche preisgünstige Wohnungen erstellt werden, andererseits müsse der Anreiz dazu genügend gross sein. Man sehe daher eine weitere Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus als entscheidend für die gewünschte Durchmischung an, heisst es weiter.