Zürich: Neuer Masterplan ermöglicht Hochhäuser am Max-Frisch-Platz

Der Max-Frisch-Platz in Neu-Oerlikon soll verdichtet werden, dazu dürfen auch zwei Hochhäuser gebaut werden. Dies sieht ein neuer Masterplan für das Gebiet vor.

Am Max-Frisch-Platz in Neu-Oerlikon dürfen Hochhäuser gebaut werden (Bild: trofoto – depositphotos)

Der Stadtrat von Zürich hat gemeinsam mit den Grundeigentümerschaften ABB Immobilien, Axa und dem Kanton Zürich einen Masterplan für den Max-Frisch-Platz in Neu-Oerlikon entwickelt, der nun vom Stadtrat verabschiedet wurde. Der Masterplan dient als Grundlage für die nachfolgende Teilrevision der Sonderbauvorschriften (SBV). Parallel zu der SBV-Teilrevision werden die Schutzverträge für die zu erhaltenden Gebäude abgeschlossen und ein Ausgleich der planungsbedingten Mehrwerte vereinbart.

Der Masterplan sieht für das Gebiet um den Max-Frisch-Platz einen Mix aus Dienstleistungs-, Wohn- und Kulturnutzungen sowie kommerziellen Angeboten vor. Das geltende Bebauungskonzept mit durchgehenden Gebäudehöhen unter 25 Metern werde beibehalten, am Max-Frisch-Platz aber durch zwei Hochhausakzente von maximal 54 und 80 Metern ergänzt, teilt der Stadtrat mit. Dadurch werde ein Bezug zum Bahnhofsumfeld geschaffen, wo bereits Hochhäuser stehen oder in Planung und Bau seien.

Der Masterplan sieht ausserdem publikumsorientierte Erdgeschossnutzungen vor und dass Freiräume aufgewertet und erweitert werden. Zwei identitätsstiftende Industriebauten sollen erhalten werden: die Halle 550 als Ort für Kultur- und Eventnutzungen sowie das historische ABB-Gebäude 87T. (ah)

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