Schaffhausen: Stadthausgeviert soll entwickelt werden
Der Stadtrat will das Stadthausgeviert in der Schaffhauser Altstadt aufwerten. Geplant sind Sanierungen und Neubauten, unter anderem soll neuer Wohnraum entstehen.
Das Stadthausgeviert umfasst viele einzelne Liegenschaften, die sich alle im Eigentum der Stadt befinden. Im nördlichen Teil bestehe dringender Sanierungsbedarf, einige Gebäude seien einsturzgefährdet, teilt die Stadt Schaffhausen mit. Dieser nördliche Teil soll an einen Investor abgegeben und im Baurecht entwickelt werden.
Ein Vorprojekt, mit dem die Machbarkeit bewiesen wurde, beinhalte Wohnungen, Büros oder Praxen, Läden, einen Weinkeller, ein Café oder eine Weinbar und ein Restaurant, heisst es weiter. In der Mitte des Gevierts soll ein öffentlich zugänglicher Klostergarten entstehen. Das Investitionsvolumen wird für dieses Vorhaben auf 11,7 Millionen CHF geschätzt. Um die wirtschaftliche Tragfähigkeit für den Baurechtsnehmer zu gewährleisten, beantragt der Stadtrat eine Anschubfinanzierung: Die bestehende Substanz soll für einen Franken abgegeben werden, und die Stadt soll während der ersten zehn Jahre den Baurechtszins erlassen.
Neubau und Sanierungen für die Stadtverwaltung
Im südlichen Teil des Stadthausgevierts sollen die bestehenden Verwaltungsliegenschaften «Stadthaus» und «Eckstein» saniert und mit einem Neubau verbunden werden. Die Liegenschaft «Eckstein» soll ausserdem um zwei Etagen aufgestockt werden. Es werde Platz für rund 165 Arbeitsplätze geschaffen. Im Jahr 2024 sollen die neuen Verwaltungsbauten bezugsbereit sein.
Das Investitionsvolumen wird den Angaben zufolge bei 23,1 Millionen liegen – dem stünden freigespielte Flächen im Wert von 13 Millionen gegenüber. Denn nach dem Umzug der Verwaltungsabteilungen ins Stadthausgeviert stünden die Liegenschaften «Grosses Haus», «zum Käfig», «Freudenfels» und «Ritter», die bislang von der Verwaltung genutzt werden, für eine neue Nutzung zur Verfügung. Lediglich das Stadtarchiv im «Grossen Haus» und die historischen Trauzimmer im «Freudenfels» werden nicht ins Stadthausgeviert integriert. (ah)