Bundesrat beschliesst Einzonungsstopp in fünf Kantonen
Der Bundesrat hat für die Kantone Genf, Luzern, Schwyz, Zug und Zürich einen Einzonungsstopp beschlossen. Er gilt ab dem 1. Mai dieses Jahres.
Wie der Bundesrat mitteilt, hätten die Kantone Genf, Luzern, Schwyz, Zug und Zürich nicht rechtzeitig eine Mehrwertabgabe für die Einzonung von Bauland eingeführt oder die bundesrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt. Daher werde der Einzonungsstopp verhängt.
Hintergrund ist das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG), das im Jahr 2013 mit 62,9 Prozent Ja-Stimmen von der Stimmbevölkerung angenommen wurde. Demnach müssen die Kantone unter anderem Mehrwerte aus Einzonungen mit einem Mindestabgabesatz von 20% ausgleichen. Für die Umsetzung galt eine Frist von fünf Jahren, die am 30. April 2019 abläuft. Kantone, die ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind, dürfen ab 1. Mai 2019 keine neuen Bauzonen ausscheiden.
Die Kantone Genf, Luzern und Schwyz hätten zwar rechtzeitig eine Mehrwertabgabe eingeführt, so der Bundesrat. Allerdings erfülle die Regelung die Mindestvorgaben im RPG nicht. In Zug findet die Volksabstimmmung erst im Mai statt und in Zürich ist die neue Regelung noch in der parlamentarischen Beratung. Damit stehe fest, dass die kantonalen Regelungen dort nicht rechtzeitig auf den 1. Mai 2019 in Kraft gesetzt werden können. (ah)