Köniz: Grünes Licht für Überbauung Rappentöri

Im Zentrum von Köniz (BE) kann eine neue Überbauung entstehen. Der Gemeinderat hat das Inkrafttreten der entsprechenden Nutzungsplanänderung beschlossen.

In Köniz ist der Weg frei für die Überbauung Rappentöri (Bild: ArturVerkhovetskiy – depositphotos)

Das Projekt Janus sieht auf dem zentral gelegenen Rappentöri-Areal einen fünf- und siebengeschossigen Kopfbau am Bläuackerplatz sowie einen fünfgeschossigen, langen Baukörper entlang der Stapfenstrasse vor. Im Kopfbau sollen Dienstleistungs-, Verkaufs-, Gastro- und Wohnnutzungen untergebracht werden, während das Gebäude entlang der Stapfenstrasse ein Wohnhaus werden soll. Im Grünraum zwischen der neuen Überbauung und dem Schloss Köniz soll der Sulgenbach geöffnet und renaturiert werden.

Die Zone mit Planungspflicht (ZPP) für das Rappentöri-Areal wurde am 21. Mai 2017 durch die Stimmberechtigten beschlossen und am 1. November 2017 durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt. Gegen diese Genehmigung sind zwei Beschwerden eingegangen, eine wurde im Laufe des Verfahrens zurückgezogen, die zweite wurde abgewiesen. Da keine Beschwerde gegen diesen Entscheid eingegangen ist, hat der Könizer Gemeinderat beschlossen, die ZPP Rappentöri auf den 30. Mai 2019 in Kraft zu setzen. Damit können jetzt die Überbauungsordnung und die Bauprojekte zur Umgestaltung der Stapfenstrasse sowie zur Renaturierung des Sulgenbachs weiterbearbeitet werden.

Die Parzellen für die Überbauung Rappentöri gehören der Gemeinde und werden im Baurecht abgegeben. Über das Geschäft zur Baurechtsabgabe an die Investoren muss noch abgestimmt werden. (ah)

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