Luzern: Einzonungsstopp ist aufgehoben

Im Kanton Luzern darf ab Dezember wieder Bauland eingezont werden. Der Bundesrat hat den Einzonungsstopp zu diesem Datum aufgehoben.

Im Kanton Luzern darf bald wieder Bauland eingezont werden (Bild: depositphotos)

Der Einzonungsstopp galt seit dem 1. Mai dieses Jahres. Der Bundesrat hatte ihn verhängt, weil der Kanton Luzern die kantonale Mehrwertabgaberegelung die Vorgaben des Bundesrechts nicht erfüllte. In der Zwischenzeit habe der Kanton Luzern seine Regelung angepasst, teilt der Bundesrat mit.

Hintergrund ist, dass das Raumplanungsgesetz (RPG) seit Mai 2014 die Kantone dazu verpflichtet, auf Mehrwerten, die aus Einzonungen resultieren, eine Abgabe von mindestens 20% zu erheben. Zur Umsetzung hatten die Kantone fünf Jahre Zeit.

Die Luzerner Regelung zur Mehrwertabgabe erfüllte die Anforderungen des RPG nicht, weil die Abgabe erst bei Mehrwerten ab 100.000 CHF oder bei neu eingezonten Flächen ab 300 qm erhoben werden sollte. Dies ist jedoch bundesrechtswidrig. Inzwischen hat der Kanton die Freigrenze von 300 qm aufgehoben und die monetäre Freigrenze auf 50.000 CHF herabgesetzt. Die Regelung soll am 1. Dezember 2019 in Kraft treten, und dann hebt der Bundesrat auch den Einzonungsstopp auf.

Derzeit dürfen auch die Kantone Zürich, Genf und Schwyz sowie Glarus, Tessin und Obwalden kein neues Bauland einzonen. (ah)

(Visited 48 times, 1 visits today)

Weitere Beiträge zum Thema