Aarau: Stadionprojekt nimmt wichtige Hürde
Das Bundesgericht hat Beschwerden gegen die Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) von Aarau abgewiesen. Auf der BNO basiert auch die Teiländerung der Nutzungsplanung für das Stadionprojekt Torfeld Süd.
Der Regierungsrat hat die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) schon im Juli dieses Jahres als genehmigungsfähig erklärt, die Genehmigung jedoch bis zum Entscheid des Bundesgerichts über die mit der
BNO-zusammenhängenden Stimmrechtsbeschwerden ausgesetzt. Nachdem das Bundesgericht diese Beschwerden abgewiesen habe, stehe der Genehmigung nun nichts mehr entgegen, teilt die Stadt Aarau mit.
Auf der Revision der BNO basiert auch die Teiländerung der Nutzungsplanung Torfeld Süd. Die Aarauer Stimmbevölkerung hat diese am 24. November mit einem Stimmenanteil von 60% Ja-Stimmen angenommen. Sie kann nun ebenfalls dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Nutzungsplanung ermöglicht, dass auf dem Torfeld Süd ein Fussballstadion und vier Hochhäuser mit Wohn- und Gewerbenutzung erstellt werden kann. Ursprünglich sollten die Bauarbeiten für das Vorhaben, ein Projekt von HRS Real Estate, im Mai 2018 starten. (ah)