Bern: Bundesgericht billigt Wohn-Initiative

In der Stadt Bern müssen künftig bei Um- und Neueinzonungen mindestens ein Drittel der geplanten Wohnnutzung für preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Beschwerden gegen die Wohn-Initiative wies das Bundesgericht ab.

Das Bundesgericht gibt grünes Licht für die Berner Wohn-Initiative (Bild: Pixabay)

Laut einer Mitteilung der Stadt Bern hat das Bundesgericht mit seinem Urteil die Haltung der Vorinstanzen bekräftigt. Das Volksbegehren «Für bezahlbare Wohnungen» greife nicht unzulässig in die verfassungsmässig garantierten Eigentumsrechte und die Wirtschaftsfreiheit ein.

Zudem stehe die Initiative nicht im Widerspruch zum Mietrecht, weil die geforderten Änderungen in der städtischen Bauordnung nicht in das individuelle, privatrechtliche Mietverhältnis eingreifen würden.

Berns Stadtpräsident Alec von Graffenried sagte, das Urteil sei eine klare Bekräftigung für den Weg, den die Stadt Bern in der Wohnpolitik eingeschlagen habe und zeige, dass die Wohn-Initiative ein taugliches Instrument sei, um langfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Der Entscheid schaffe schweizweit Klarheit schaffe über die Gültigkeit ähnlicher wohnpolitischer Initiativen.

Die Initiative «Für bezahlbare Wohnungen» wurde 2014 von der Stimmbevölkerung mit knapp 72% Ja-Stimmen gutgeheissen. Sie sieht vor, dass die Bauordnung der Stadt Bern um zwei Regelungen ergänzt wird: In neu geschaffenen Wohnzonen oder in Wohnzonen, die mit einer Mehrnutzung aufgewertet werden, sollen mindestens ein Drittel des Wohnraums preisgünstig oder von gemeinnützigen Trägerschaften erstellt werden. Ausserdem sollen Eigentümer grundsätzlich 20% mehr Nutzfläche realisieren können, wenn sie gemeinnützig sind oder preisgünstige Wohnungen bauen.

Die Implementierung der Regelungen wurde durch verschiedene Einsprechende bis ans Bundesgericht weitergezogen. Die Verpflichtung, wonach bei neuen Projekten mindestens ein Drittel preisgünstiger Wohnraum geschaffen werden soll, wendet die Stadt Bern jedoch bereits an. Anfangs 2020 sollen die Bestimmungen der Wohn-Initiative dann verbindlich in Kraft treten. (ah)

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