Basel: Regierungsrat setzt «Recht auf Wohnen» um
Der Basler Regierungsrat hat Massnahmen präsentiert, wie er die Verfassungsinitiative «Recht auf Wohnen» umsetzen will. Geplant sind unter anderem eine Wohnbaustiftung und ein Fonds.
Mit den Massnahmen will der Regierungsrat Wohnraum für Geringverdienende schaffen. Insgesamt soll der Anteil von Genossenschaftswohnungen, preisgünstigen Wohnungen der öffentlichen Hand und Wohnungen der neuen Stiftung von heute rund 13,5% auf 25% erhöht werden.
Eine neue öffentlich-rechtliche Wohnbaustiftung soll ein Portfolio von bis zu 250 Wohnungen aufbauen, die in erster Linie an Personen mit kleinem und mittlerem Einkommen vermietet werden. Dazu ist eine Ersteinlage von 35 Millionen CHF geplant.
Mit einem Fonds von 1,8 Millionen CHF sollen Haushalte mit einem tiefen Einkommen dabei unterstützt werden, Anteilsscheine von Genossenschaften oder anderen Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus zu finanzieren. Denn finanzschwache Haushalte seien bei den Genossenschaften klar untervertreten, so der Regierungsrat. Die finanziellen Hürden beim Eintritt in eine Genossenschaft sollen abgebaut und die Durchmischung verbessert werden.
Weiter will der Regierungsrat das Angebot an preisgünstigen kommunalen Wohnungen im Kanton Basel-Stadt von heute 500 auf 1.500 verdreifachen. Damit die Wohnungen preisgünstig angeboten werden könnten, solle die Bauweise angepasst sowie eine Vermietung nach Kostenmiete eingeführt werden.
Neben den neuen Massnahmen soll es weiterhin Mietzinszuschüsse im bisherigen Umfang geben, so der Regierungsrat weiter. Derzeit erhalten über 17.000 Haushalte oder 20% aller Mietshaushalte solche Zuschüsse im Rahmen von Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen oder Familienmietzinsbeiträgen. (ah)