Einzonungsstopp im Kanton Genf aufgehoben
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. April 2020 entschieden, den Einzonungsstopp im Kanton Genf aufzuheben. Er galt seit einem Jahr.
Seit dem 1. Mai 2014 verpflichtet das Raumplanungsgesetz (RPG) die Kantone, auf Mehrwerten, die daraus resultieren, dass ein als Bauland eingezontes Grundstück an Wert gewinnt, eine Abgabe von mindestens 20% zu erheben. Zur Umsetzung hatten die Kantone fünf Jahre Zeit.
Die Genfer Regelung zur Mehrwertabgabe habe die Anforderungen nicht erfüllt, denn sie habe vorgesehen, dass die Abgabe erst bei Mehrwerten ab 100.000 CHF sei, teilt der Bundesrat mit. Dies hat das Bundesgericht in einem Entscheid zum Kanton Tessin als bundesrechtswidrig erachtet. Zudem wurde ein Pauschalabzug von 30 CHF/qm gewährt. Der Kanton Genf hat seine Regelung mittlerweile angepasst: Neu wird – wie in den meisten Kantonen – die Abgabe bei Mehrwerten ab 30.000 CHF erhoben, zudem wurde der Pauschalabzug gestrichen.
Fragen bestünden aber zur Festsetzung des Grundstückswerts vor der Einzonung, so der Bundesrat weiter. Man habe den Kanton Genf deshalb verpflichtet, die Abgabeverfügungen dem Bundesamt für Raumentwicklung ARE mitzuteilen.
Einzonungsstopps gelten derzeit noch in den Kantonen Zürich, Obwalden, Glarus und Tessin. (ah)