Bern: Fambau darf Gebäude im Tscharnergut abreissen

Das Gebäude Fellerstrase 30 in der Hochhausüberbauung Tscharnergut in Bern-Betlehem kann abgebrochen werden. Die Fambau Genossenschaft will dort einen Neubau erstellen.

Blick auf das Tscharnergut mit Schlittelhügel, Scheibenhaus und Hochhaus (Urheber: Elvamine, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons)

Der Regierungsstatthalter Bern-Mittelland, Christoph Lerch, hat der Fambau Genossenschaft die Bewilligung für den Abbruch der Liegenschaft erteilt. Die Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse am Erhalt des Gebäudes und dem privaten Interesse am Abbruch habe ergeben, dass keine überragende Schutzwürdigkeit vorliege, teilt er mit.

Das Gebäude Fellerstrasse 30 ist zusammen mit der Fellerstrasse 40, 50 und 56 in einem eigenen Objektblatt im kantonalen Bauinventar der Stadt Bern als schützenswert aufgeführt; sie sind Teil der Baugruppe Tscharnergut. Die Fambau Genossenschaft will das Gebäude abbrechen und durch einen Neubau ersetzen. Dagegen wendeten sich der Berner Heimatschutz und die Denkmalpflege der Stadt Bern.

Der Regierungsstatthalter kam bei seiner Prüfung jedoch zum Ergebnis, dass das Gebäude nach einer minimalen Sanierung nicht kostendeckend vermietet werden könne. Die Fambau könnte die nächste Tragewerksanierung, die nach 30 Jahren fällig wäre, nicht mit den Mieterträgen finanzieren. Auch öffentlich-rechtliche Gründe würden für einen Abbruch sprechen, denn der Neubau würde zeitgemässen Wohnraum bieten, die Vorschriften zur Erdbebensicherheit und Brandschutz würden besser eingehalten und das Gebäude wäre hindernisfrei, so der Regierungsstatthalter. (ah)

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