Zürich: Stadtrat ermöglicht Nachverdichtung auf dem Hürlimann-Areal

Um die bisher nicht ausgeschöpften Nutzflächenreserven auf dem Hürlimann-Areal in Zürich-Enge nutzen zu können, hat der Stadtrat den teilrevidierten privaten Gestaltungsplan «Hürlimann-Areal» gutgeheissen und an den Gemeinderat überwiesen.

Das Hürlimann-Areal soll nachverdichtet werden (Bild: .shock – depositphotos)

Das Hürlimann-Areal hat sich in den letzten 20 Jahren von der Brauerei zu einem vielfältig genutzten urbanen Ort entwickelt. Mit der nun vom Stadtrat überwiesenen Teilrevision des privaten Gestaltungsplans «Hürlimann-Areal» wird eine punktuelle Nachverdichtung ermöglicht.

Das Projekt sieht vor, drei Bauten innerhalb des Baufeldes A aufzustocken und macht damit die im rechtskräftigen Gestaltungsplan vorhandene Reserve realisierbar. Die Aufstockungen nehmen dabei Rücksicht auf das denkmalgeschützte Ensemble der historischen Brauereibauten.

Der Teilrevision des privaten Gestaltungsplans war 2016/2017 eine Machbarkeitsstudie der Grundeigentümerin PSP Swiss Property AG vorangegangen. Grund dafür ist die bei der Transformation des Areals ab 2001 verbliebene Nutzflächenreserve von rund 4.200 qm oder 5% der möglichen Ausnützung gemäss rechtskräftigem Gestaltungsplan. Diese Nutzflächenreserve kann im Rahmen der definierten Baufelder und Gebäudehöhen nicht mehr realisiert werden.

In der Machbarkeitsstudie wurden daher die Möglichkeiten einer Nachverdichtung ausgelotet und die Freiraumsituation analysiert. Die Studie zeigte, dass sich drei Gebäude im Teilgebiet A und ein Gebäude im Teilgebiet B für eingeschossige Aufstockungen eignen würden. Mit der Teilrevision wird eine Nachverdichtung nun mittels Aufstockung im Teilgebiet A ermöglicht. (bw)

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