Kanton Zürich arbeitet an rein digitaler Baubewilligung
Damit Baugesuche in Zukunft ganz ohne Papier gestellt werden können, will der Kanton Zürich das Planungs- und Baugesetz anpassen.
Die elektronische Eingabe von Baugesuchen ist im Kanton Zürich zwar schon möglich, sie funktioniert aber noch nicht rein digital. Damit der Bewilligungsprozess über die Plattform „eBaugesucheZH“ in Zukunft ganz ohne Papier und Medienbrüche geschehen kann, beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat nun eine Anpassung des Planungs- und Baugesetzes.
Bisher müssen laut geltendem Recht noch zwei Papierexemplare des Baudossiers und die von Hand unterschriebene Eingabequittung eingereicht werden. Auch einzelne Arbeitsschritte im Bewilligungsprozess, z.B. die öffentliche Auflage, erfolgen nicht über die Plattform. Das soll nun also anders werden. Geplant ist auch eine technische Weiterentwicklung von „eBaugesucheZH“ bis Anfang 2024.
Sobald die Gesetzesänderung in Kraft getreten sein wird, haben die Gemeinden während einer Übergangsfrist von drei Jahren Zeit, den elektronischen Baubewilligungsprozess einzuführen. (aw)