Thun: Frutiger kann Projekt «Hoffmatte» realisieren
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen das Wohnbauprojekt «Hoffmatte» abgewiesen. Frutiger plant dort 71 Wohnungen und ein Alterspflegeheim.
Realisiert werden soll das Vorhaben auf der heute ungenutzten Landreserve der Hoffmann Neopac AG an der Eisenbahnstrasse 71. Die Pläne, die Frutiger gemeinsam mit Hoffmann Neopac und der Stiftung Wohnen im Alter (WIA) erstellte, reichen ins Jahr 2015 zurück. Die Verzögerungen durch das Beschwerdeverfahren führten im November 2022 zur Auflösung des Projektierungsvertrags mit der Stiftung WIA.
Nach der Zustimmung des Stadtrats im Jahr 2019 sprach sich im Februar 2020 die Bevölkerung für die neue Zone mit Planungspflicht (ZPP) «Hoffmatte» aus. Im September 2020 genehmigte das kantonale Amt für Gemeinden- und Raumordnung (AGR) die ZPP und die Überbauungsordnung. Das AGR wies alle Einsprachen und die Abstimmungsbeschwerde ab. Gegen diesen Entscheid wurde Beschwerde erhoben. Nach der kantonalen Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) und dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat nun das Bundesgericht als vierte Instanz der Stadt Thun Recht gegeben und sämtliche Beschwerdepunkte abgewiesen.
Frutiger will nun in den nächsten zwölf Monaten das Baugesuch für die 1. Etappe auf dem eigenen Grundstücken einreichen. Bezogen werden können die geplanten Immobilien frühestens 2026 oder 2027. (aw)