Zürich: Grossprojekt Seebahn-Höfe nimmt wichtige Hürde

Die Stadt Zürich hat den privaten Gestaltungsplan für das Vorhaben genehmigt. Die Wohnbaugenossenschaften ABZ und BEP planen im Kreis 4 Wohnraum für rund 1.000 Personen.

Visualisierung der geplanen Siedlung Seebahn-Höfe im Zürcher Kreis 4 (Bild: Rafael Schmid Architekten, Zürich)

Meilenstein für das Grossprojekt Seebahn-Höfe der Allgemeinen Baugenossenschaft Zürich ABZ und der BEP Baugenossenschaft des eidgenössischen Personals: Das Zürcher Hochbaudepartement hat den privaten Gestaltungsplan für das Vorhaben freigegeben.

BEP und ABZ wollen an der Seebahnstrasse im Kreis 4 zwei Ersatzneubauten realisieren und Wohnungen für 1.000 Menschen schaffen. In den Bestandsgebäuden gibt es derzeit nur halb so viel Wohnraum. Mindestens jede fünfte neue Wohnung werde subventioniert und sei damit einkommensschwachen Haushalten vorbehalten, teilen ABZ und BEP mit. Für die weiteren Wohnungen sei eine Kostenmiete vorgesehen, so dass auch sie sich im preisgünstigen Segment bewegen werden.

Breiter Wohnungsmix und öffentliche Nutzungen

Angestrebt wird ein breiter Mix: Geplant sind Familienwohnungen, Kleinwohnungen für Betagte und Platz für gemeinschaftliche Wohnformen. In beiden Siedlungen sind in den Erdgeschossen Atelier- und Gewerberäume vorgesehen, beispielsweise für ein Café am Anny-Klawa-Platz. Zudem wird es eine Kindertagesstätte, einen Doppel-Kindergarten und zwei Gemeinschaftsräume geben. Die Anzahl der Parkplätze soll unter das nötige Minimum der Parkplatzverordnung reduziert werden.

Der private Gestaltungsplan Seebahn-Höfe wird nun öffentlich aufgelegt, vom Stadtrat verabschiedet und im Stadtparlament beraten. BEP und ABZ rechnen damit, dass er voraussichtlich Ende 2024 in Kraft gesetzt wird. Die beiden Baugenossenschaften verfügen bereits über je ein Bauprojekt, dem auch die Mitglieder bereits zugestimmt haben. Baubeginn wird frühestens im Sommer 2025 sein. (ah)

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