Zollikofen: Überbauungsordnung für «Webergut» genehmigt

Die Stiftung Abendrot will einen bestehenden Bürorohbau zu Wohnungen umnutzen und damit gegenüber einem Neubau Emissionen einsparen. Insgesamt soll ein ganzes Quartier entstehen.

Der Bestandsbau des Weberguts in Zollikofen (Bild: © Stiftung Abendrot)

Die Teilüberbauungsordnung für das Projekt «Webergut» in Zollikofen (BE) ist genehmigt worden. Seit 2019 gehört das bestehende Bürogebäude mit über 13.000 qm Geschossfläche der Stiftung Abendrot. Es war bis 2011 der Sitz des Bundesverwaltungsgerichts, stand lange leer und wird derzeit zwischengenutzt. Abendrot entwickelt zusammen mit der Genossenschaft Urbane Dörfer die Umnutzung des Gebäudes für Wohnzwecke. Das Projekt soll weniger als ein Drittel der Emissionen vergleichbarer Neubauten verursachen. Gemeinsam mit den Nutzern von Urbane Dörfer und einer potenziellen Realisierungspartnerin werden gegenwärtig das Nutzungs- und Projektlayout sowie die damit verbundenen Baukosten konkretisiert. Das nächste Ziel sei der Abschluss einer Entwicklungsvereinbarung mit einer Totalunternehmung, teilt Abendrot mit. Die Baueingabe soll 2025 erfolgen und mit einem Beginn der Bauarbeiten wird für 2026 bis 2027 gerechnet.

Wie berichtet, ist auf dem Areal auch ein Neubau vorgesehen. Insgesamt soll durch Umnutzungen, Ersatzneubauten und Verdichtung rund um das Webergut ein Quartier entstehen, das auch kleine Firmen beherbergt. (aw)

 

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