Basel: Kanton lockert baurechtliche Vorgaben

Um der Wohnungsnot in Basel beizukommen, will die Regierung die baurechtlichen Vorschriften lockern und eine Aufstockung von Dachgeschossen erleichtern. Der Regierungsrat des Stadtkantons beantragt dafür dem Grossen Rat eine Anpassung des Bau- und Planungsgesetzes.

In Basel will man die Aufstockung von Dachgeschossen erleichtern (Foto: Pixabay)
In Basel will man die Aufstockung von Dachgeschossen erleichtern (Foto: Pixabay)

Künftig sollen laut einer Mitteilung des Kantons Basel-Stadt sowohl bestehende Dachgeschosse als auch solche von neu zu bauenden Gebäuden in erhöhtem Masse zu selbständigen Wohneinheiten ausgebaut werden können.

Konkret will man die Erschliessung der Dachgeschosse durch Treppenhäuser und Lifte erleichtern, zudem soll ein zweites Dachgeschoss (Satteldach oder Attika) auch bei baulich bereits übernutzten Parzellen zulässig werden. Neu sollen «brachliegende Flachdächer» über dem ersten Attika auch dann als Terrasse genutzt werden können, wenn die nutzbare Flachdachfläche die zulässige Bruttogeschossfläche für offene Bauten und Bauteile überschreitet.

Das Bau- und Verkehrsdepartement setzt mit der Vorlage an den Grossen Rat teilweise eine Idee um, die von der Jungpartei der SP bereits im Mai skizziert worden war. Damals veröffentlichten die Juso ein Konzeptpapier des Architekten Lukas Gruntz, der am Beispiel eines viergeschossigen Hauses aufzeigte, wie sich mit einem Dachaufbau die bisherige Wohnfläche von 220 um 140 qm vergrössern lässt. (ah)

 

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