Bundesrat lehnt Initiative für bezahlbaren Wohnraum ab
Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» ab. Allerdings soll dem Parlament eine Aufstockung der Kredite zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus unterbreitet werden.

Die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» wurde am 18. Oktober 2016 eingereicht und fordert Ergänzungen der Bundesverfassung. Ziel ist, das Angebot an preisgünstigen Wohnungen auszuweiten. Die Wohninitiative, welche von Wohnbaugenossenschaften Schweiz, Schweizerischem Gewerkschaftsbund, SP und Grünen mitlanciert wurde, verlangt, dass doppelt so viele gemeinnützige Wohnungen wie bisher erstellt werden.
Die Kantone und Gemeinden sollen für sich ein Vorkaufsrecht für geeignete Grundstücke einführen können, bei Grundstücken des Bundes und bundesnaher Betriebe soll ein solches Vorkaufsrecht von Gesetzes wegen bestehen. Fördergelder der öffentlichen Hand sollen ausserdem nur ausbezahlt werden, wenn sie nicht zum Verlust von preisgünstigem Wohnraum führen, so die Forderungen der Initiative.
Ziele „weder realistisch noch marktkonform“
Der Bundesrat hält in einer Stellungnahme an seiner Ansicht fest, dass die Wohnraumversorgung in der Schweiz in erster Linie durch die Privatwirtschaft zu erfolgen hat. Der gemeinnützige Wohnungsbau sei aber ein «marktergänzendes Segment zum Schliessen von Angebotslücken». Die Förderung dieses Anbieterkreises sei bereits heute ein Verfassungsauftrag, schreibt der Bundesrat in einer Medienmitteilung. Die mit der Initiative des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes geforderten Instrumente und Zielgrössen seien jedoch weder realistisch noch marktkonform.
Man sei sich aber bewusst, dass das Wohnen in der Bevölkerung einen hohen Stellenwert habe und dass es trotz aktueller Marktentspannung regional und für verschiedene Bevölkerungsgruppen schwierig bleibe, eine angemessene und finanziell tragbare Wohnung zu finden, heisst es weiter. Der Bundesrat verbindet die Ablehnung der Initiative daher mit einem Rahmenkredit. Mit diesem soll in den nächsten Jahren der für die Darlehensgewährung an gemeinnützige Wohnbauträger bestehende Fonds de Roulement aufgestockt werden können.
Die Höhe des Rahmenkredits will der Bundesrat im Zusammenhang mit der Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens beschliessen.