Wohnen: Referenzzinssatz bleibt auf 1,75 Prozent

Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt auch im neuen Jahr bei 1,75 Prozent, teilt das Bundesamt für Wohnungswesen mit. Eine Senkung auf 1,5 Prozent wurde allerdings nur knapp verfehlt.

Der Referenzzinsatz bleibt unverändert (Grafik: Vadarshop – depositphotos)

Der Durchschnittszinssatz, der vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) mit Stichtag 31. Dezember 2016 ermittelt wurde, sank gegenüber dem Vorquartal von 1,67 auf 1,64 Prozent. Damit bleibt der mietrechtlich relevante Referenzzinssatz kaufmännisch gerundet weiterhin bei 1,75 Prozent, wie das BWO mitteilte. Dies allerdings nur knapp: Bei einem Durchschnittszinssatz von 1,63 Prozent wäre der Referenzzinssatz auf 1,5 Prozent gesunken.

Da sich der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe auch kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch, so das BWO. Ein Senkungsanspruch für die Mieter besteht im einzelnen Mietverhältnis nur, wenn der Mietzins nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1,75 Prozent basiert.

Für die Mietzinsgestaltung wird in der ganzen Schweiz seit 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser trat an die Stelle des in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken.

Seit der Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 lag er noch bei 3,5 Prozent, danach sank er immer weiter. Seit Juni 2015 gilt der Referenzzinssatz von 1,75 Prozent. Es wird allgemein erwartet, dass er zum 1. Juni 2017 auf 1,5 Prozent sinken wird, weil die auch die durchschnittlichen Hypothekarzinsen weiter sinken und eine Trendwende derzeit nicht absehrbar ist.

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