Wegen Airbnb: Nationalrat will Untervermietung erschweren

Der Nationalrat will den Vormarsch von Plattformen wie Airbnb ausbremsen. Künftig soll eine Wohnung nur noch mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters untervermietet werden dürfen.

Der Nationalrat will Untervermietung künftig erschweren (Grafik: Vadarshop – depositphotos)

Der Nationalrat hat eine parlamentarische Initiative von SVP-Nationalrat und Hauseigentümer-Präsident Hans Egloff (ZH) angenommen. Nun hat der Ständerat zu entscheiden.

Künftig soll laut der Initiative die Zustimmung des Vermieters nötig sein, wenn ein Mieter seine Wohnung untervermieten will. Der Mieter soll gegenüber dem Vermieter auch den Untermietzins offenlegen müssen. Ist dieser missbräuchlich, soll der Vermieter die Zustimmung verweigern dürfen. Das würde auch gelten, wenn ihm aus der Untermiete «wesentliche Nachteile» entstünden.

Erfolgt die Untervermietung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters oder auf Basis falscher Angaben, soll der Vermieter nach einer Mahnung das Mietverhältnis kündigen dürfen.

Egloff wies zur Begründung seines Vorstosses auch auf Plattformen wie Airbnb hin. Die Untervermietung habe sich zum Geschäftsmodell entwickelt, kritisierte er. Vor allem in Städten würden günstige Altbauwohnungen vielfach zu Mietzinsen untervermietet, die beträchtlich über dem vom Mieter bezahlten Zins lägen. Die Differenz streiche der Mieter ein.

Nach heutiger Regelung hat der Vermieter das Recht, seine Zustimmung zur Untermiete zu verweigern, wenn der Mieter keine Absicht hat, das Mietobjekt später wieder selbst zu nutzen. In der Praxis reiche aber die reine Behauptung des Mieters, er werde das Mietobjekt später wieder selbst nutzen, sagte Egloff.

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