Bern: Kanton stützt Stadtberner Wohn-Initiative
Die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK) hat die Beschwerde gegen die Umsetzung der Wohn-Initiative in der Stadt Bern abgewiesen. Es sei kein Eingriff in die Eigentumsgarantie, Immobilieneigentümer zu verpflichten, preisgünstigen Wohnraum zu schaffen.

Die Wohn-Initiative hat zum Ziel, die Eigentümer von Liegenschaften bei Neueinzonungen oder Umzonungen zu verpflichten, für mindestens ein Drittel der Wohnnutzung preisgünstigen Wohnraum zu erstellen und in Kostenmiete zu vermieten. Um dies zu erreichen, soll die Bauordnung der Stadt Bern geändert werden.
Dagegen haben der Hauseigentümerverband Bern und Umgebung sowie verschiedene Private Beschwerde bei der JGK erhoben. Ihre Argumentation: Mit den neuen Vorschriften würde das Recht der Eigentümer, ihre Grundstücke nach eigenen Vorstellungen zu nutzen, verletzt.
Die JGK sieht in den neuen Bauvorschriften der Stadt Bern aber keine Verletzung der in der Bundesverfassung verankerten Eigentumsgarantie. Die Bauordnung der Stadt Bern sei eine genügende gesetzliche Grundlage für den Eingriff, und er werde auch nicht als «schwer» im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung beurteilt, so die JGK in einer Mitteilung. Die Einschränkungen seien verhältnismässig, weil sie dem Eigentümer auch mit der Verpflichtung zur Bereitstellung von preisgünstigem Wohnraum genügend Möglichkeiten liessen, ihr Eigentum wirtschaftlich zu nutzen.
Der Entscheid der JGK kann noch beim Verwaltungsgericht angefochten werden.